20.05.2011, 08:51
Hallo Struwik,
das ist eine sehr offen gestellte Frage wie ich feststellen musste: unter 4.
4.Hinsichtlich der Herkunftsbezeichnung bleibt es zunächst bei der Grundregel, dass die Herkunft eines Lebensmittels immer dann angegeben werden muss, wenn ohne diese Angabe ein Irrtum der Verbraucher über den tatsächlichen Ursprung oder die wahre Herkunft möglich wäre. Auch wenn die Zutat(en) eines Lebensmittels, die über 50 % ausmachen oder die die Verbraucher üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziieren, von der angegebenen Herkunft abweichen, ist eine Angabe der Herkunft dieser Zutat(en) erforderlich; zumindest muss angegeben werden, dass die Zutat(en) nicht aus dem Land oder Ort kommen, der für das Lebensmittel angegeben wurde. In bestimmten Fällen schreiben EU-Regelungen bereits jetzt die Angabe der Herkunft oder des Ursprungs von Lebensmitteln verbindlich vor (zum Beispiel für bestimmtes Obst und Gemüse, Fleisch, Eier).
Die Mitgliedstaaten haben sich darüber hinaus verständigt, dass – neben den bestehenden Regelungen für Rindfleisch - auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch künftig die Herkunft verpflichtend angegeben werden soll. Einzelheiten sollen in Durchführungsbestimmungen der Europäischen Kommission geregelt werden. Bundesverbraucherministerin Aigner setzt sich dafür ein, dass die Verbraucher der Herkunftsangabe jedenfalls entnehmen können, wo ein Tier gelebt hat (Ort der Aufzucht/Mast).
Kannst Du Deine Frage eingrenzen auf eine Gruppe von Lebensmitteln?
Beste Grüße
Saftschubse
das ist eine sehr offen gestellte Frage wie ich feststellen musste: unter 4.
4.Hinsichtlich der Herkunftsbezeichnung bleibt es zunächst bei der Grundregel, dass die Herkunft eines Lebensmittels immer dann angegeben werden muss, wenn ohne diese Angabe ein Irrtum der Verbraucher über den tatsächlichen Ursprung oder die wahre Herkunft möglich wäre. Auch wenn die Zutat(en) eines Lebensmittels, die über 50 % ausmachen oder die die Verbraucher üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziieren, von der angegebenen Herkunft abweichen, ist eine Angabe der Herkunft dieser Zutat(en) erforderlich; zumindest muss angegeben werden, dass die Zutat(en) nicht aus dem Land oder Ort kommen, der für das Lebensmittel angegeben wurde. In bestimmten Fällen schreiben EU-Regelungen bereits jetzt die Angabe der Herkunft oder des Ursprungs von Lebensmitteln verbindlich vor (zum Beispiel für bestimmtes Obst und Gemüse, Fleisch, Eier).
Die Mitgliedstaaten haben sich darüber hinaus verständigt, dass – neben den bestehenden Regelungen für Rindfleisch - auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch künftig die Herkunft verpflichtend angegeben werden soll. Einzelheiten sollen in Durchführungsbestimmungen der Europäischen Kommission geregelt werden. Bundesverbraucherministerin Aigner setzt sich dafür ein, dass die Verbraucher der Herkunftsangabe jedenfalls entnehmen können, wo ein Tier gelebt hat (Ort der Aufzucht/Mast).
Kannst Du Deine Frage eingrenzen auf eine Gruppe von Lebensmitteln?
Beste Grüße
Saftschubse