24.04.2011, 11:02
Es tut sich hier im Moment einiges. Nach meinen Informationen (auf welche ich hier aus Gründen der Vetraulichkeit nicht näher eingehen kann) ist die Rechtsgrundlage für den verpflichtenden Aushang noch zu schaffen.
Wie dann vorgeagngen wird und welche Betriebe einbezogen werden, wurde bereits besprochen.
Als Bemessungsgrundlage der Punktevergabe für das Festlegen des Hygienestatus wird die Risikobeurteilung der Betriebe nach Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV RÜb) herangezogen.
Wie ihr seht, es bleibt weiter spannend.
Schöne Ostertage
Michael Bäuml
Wie dann vorgeagngen wird und welche Betriebe einbezogen werden, wurde bereits besprochen.
Als Bemessungsgrundlage der Punktevergabe für das Festlegen des Hygienestatus wird die Risikobeurteilung der Betriebe nach Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV RÜb) herangezogen.
Wie ihr seht, es bleibt weiter spannend.
Schöne Ostertage
Michael Bäuml