18.03.2011, 10:42
Sehe ich anders, da der Poster schon schrieb:
Kühlwasser, Offener Kreislauf, zur Keimbealstung [...]
Somit nicht, wie zitiert, zutreffend: "ist separat durch ordnungsgemäß gekennzeichnete Leitungen zu leiten"
somit hätte ich dafür eure TrinkwasserVO genommen, da durch den offenen Kreislauf keine Kontamination der LM ausgeschlossen werden kann.
Kühlwasser, Offener Kreislauf, zur Keimbealstung [...]
Somit nicht, wie zitiert, zutreffend: "ist separat durch ordnungsgemäß gekennzeichnete Leitungen zu leiten"
somit hätte ich dafür eure TrinkwasserVO genommen, da durch den offenen Kreislauf keine Kontamination der LM ausgeschlossen werden kann.