26.02.2011, 20:40
Mercy für diese Einschätzung zum Stellenwert der SBK-Tätigkeit.
Das wird hoffentlich auch im Fachblatt der Schädlingsbekämpfer, dem "DpS", so veröffentlicht.
Es sei noch hinzugefügt, dass ein LM-Betrieb, der eigene "Sachkundige" z. B. für Rattenbekämpfung vorzuweisen hat, diese nicht als "geprüfte Schädlingsbekämpfer" bezeichnen darf, solange diese keine grundständige Ausbildung als SBK incl. bestandener Abschlussprüfung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der alten DDR-Ausbildungsordnung (dort gab es sogar den SBK-Meister!) vorweisen können.
Leider gibt es nach Aussage des LAVES (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährungssicherheit) hier immer noch viel Wortklauberei und die Ansicht der EU zum Thema ist auch nicht hilfreich: Dort heißt es im Sinne des Entsendegesetzes, dass Schädlingsbekämpfer ist, wer einen Drei-Tages-Kurs in diesem Fach belegt hat. In Deutschland werden diese Absolventen nachträglich geprüft und bei ausreichendem Kenntnisnachweis auch zugelassen. Das verwirrt alle Beteiligten zusätzlich.
Aber vielleicht kommen die Fachverbände DSV (Deutscher Schädlingsbekämpferverband) und VFöS eV. (Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung) ja mal dahin, hier auch ein Bezeichnungsverbot für diejenigen Anbieter / Mitarbeiter ohne grundständige Ausbildung zu erreichen - wenn sie ihre Funktion als Lobbyisten ernst nehmen...
Gruß
Das wird hoffentlich auch im Fachblatt der Schädlingsbekämpfer, dem "DpS", so veröffentlicht.
Es sei noch hinzugefügt, dass ein LM-Betrieb, der eigene "Sachkundige" z. B. für Rattenbekämpfung vorzuweisen hat, diese nicht als "geprüfte Schädlingsbekämpfer" bezeichnen darf, solange diese keine grundständige Ausbildung als SBK incl. bestandener Abschlussprüfung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der alten DDR-Ausbildungsordnung (dort gab es sogar den SBK-Meister!) vorweisen können.
Leider gibt es nach Aussage des LAVES (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährungssicherheit) hier immer noch viel Wortklauberei und die Ansicht der EU zum Thema ist auch nicht hilfreich: Dort heißt es im Sinne des Entsendegesetzes, dass Schädlingsbekämpfer ist, wer einen Drei-Tages-Kurs in diesem Fach belegt hat. In Deutschland werden diese Absolventen nachträglich geprüft und bei ausreichendem Kenntnisnachweis auch zugelassen. Das verwirrt alle Beteiligten zusätzlich.
Aber vielleicht kommen die Fachverbände DSV (Deutscher Schädlingsbekämpferverband) und VFöS eV. (Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung) ja mal dahin, hier auch ein Bezeichnungsverbot für diejenigen Anbieter / Mitarbeiter ohne grundständige Ausbildung zu erreichen - wenn sie ihre Funktion als Lobbyisten ernst nehmen...
Gruß