18.02.2011, 00:14
Zitat:Im Rahmen der Lounge in Karlsruhe ist ein Streit darüber aufgekommen, ob der Smiley bereits bundesweit verbindlich eingeführt sei.
Ein anwesender LM-Kontrolleur sagte JA, ein Referent sagte NEIN.
Der Referent hat recht!
Begründung:
Der Antrag der Fraktion „Bündnis 90 Die Grünen“ vom 06. Oktober 2010 (Drucksache 17/3220))„Smiley-Kennzeichnungssystem bundesweit verbindlich einführen“ und auch der Antrag der „Fraktion Die Linke“ vom 26.10. 2010 (Drucksache 17/3434) „Lebensmittel-Smiley nach dänischem Vorbild bundesweit einführen“ sind im Dezember in der 78. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages (siehe Seite 8692 bis 8697) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen abgelehnt worden.
Berlin hingegen hält an seiner Richtung diesbezüglich weiter fest und plant gem. Beschluss der „Sitzung der für Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte“ vom 24. September 2010 ein berlineinheitliches Smiley – System zum 1. Juli 2011 einzuführen. Berlin hat sich dafür entschieden diese gesetzliche Grundlage im Gaststättengesetz zu schaffen. Der Name sagt es schon, damit können nur Gaststätten verpflichtet werden. Lebensmittel verarbeitende Betriebe fallen nicht darunter. Deswegen wäre eine Regelung im Verbraucherinformationsgesetz sinnvoll. Dies ist jedoch Bundesrecht und Berlin versucht nun über eine Bundesratsinitiative eine gesetzliche Änderung herbei zu führen.
Das ist der derzeitige Stand. Natürlich tut sich etwas in dieser Angelegenheit, doch die Frage von mglass war ja, ob der Smiley bundesweit eingeführt sei. Dies ist er zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht. Ich weiß, dass hier im Hintergrund sich einiges tut. Doch mit Stand heute, ist dies noch nicht der Fall.
Sollte ich mich hier irren, dann bitte ich den Lebensmittelkontrolleur, der dies von sich gegeben hat, hier die entsprechenden Grundlagen offen zu legen. Denn wenn es so ist, dann ist es sicherlich kein Geheimnis und kann für alle Nachvollziehbar erläutert werden. Bitte mit den Rechtsgrundlagen[/b]
DANKE !
Ein gespannter Druide ...