17.12.2010, 10:54
Die EU-Verordnung 1935/2004 regelt zwar den generellen Umgang mit Bedarfsgegenständen, gibt aber leider zu der detaillierten Frage keine Antwort. Letzlich bezieht sich auch das Amt für Verbraucherschutz mit der Aussage "..keine nachteilige Beeinflussung für das Lebendmittel ausgehen darf" auf diese Verordnung.
Die Seite des BfR lässt sich aber auch gut für den Start eine Recherche zu solchen Fragen verwenden. Dort habe ich folgendes Dokument gefunden:
http://www.bfr.bund.de/cm/216/guidelines...erials.pdf
Hier sind auch Infos zu Kupfer und Zinn enthalten.
Die Seite des BfR lässt sich aber auch gut für den Start eine Recherche zu solchen Fragen verwenden. Dort habe ich folgendes Dokument gefunden:
http://www.bfr.bund.de/cm/216/guidelines...erials.pdf
Hier sind auch Infos zu Kupfer und Zinn enthalten.