26.11.2010, 15:40
zum MHD
im Gespräch mit der Küchenleitung einer kleinen Einrichtung kam die Frage nach dem MHD, Errechnung/ Festlegung (?), bzw. die Verlängerung des MHD bei z.B.
-selbsthergestelltem Apfelsaft und in Plastiktüten mit Zapfhahn, vakuumverpackt
-MHD beim "Dosenfutter" erreicht, Dosen geöffnet, Inhalt erhitzt, abgkühlt und eingefroren, welches MHD gilt?
-nicht ausgegebenes Essen, einfrieren, MHD ?
-LM Chargen (Fleisch, Wurst, Käse) werden geöffnet, aber nicht aufgebraucht, wie sieht es hier mit dem MHD aus wenn die Sachen dann eingefroren werden, kann das MHD der Verpackung übernommen werden?Oder muss hier umetikettiert werden?
Habt ihr da irgendwelche Tipps oder Hinweise?
mit schon wochenendlichen Grüßen
Peter
im Gespräch mit der Küchenleitung einer kleinen Einrichtung kam die Frage nach dem MHD, Errechnung/ Festlegung (?), bzw. die Verlängerung des MHD bei z.B.
-selbsthergestelltem Apfelsaft und in Plastiktüten mit Zapfhahn, vakuumverpackt
-MHD beim "Dosenfutter" erreicht, Dosen geöffnet, Inhalt erhitzt, abgkühlt und eingefroren, welches MHD gilt?
-nicht ausgegebenes Essen, einfrieren, MHD ?
-LM Chargen (Fleisch, Wurst, Käse) werden geöffnet, aber nicht aufgebraucht, wie sieht es hier mit dem MHD aus wenn die Sachen dann eingefroren werden, kann das MHD der Verpackung übernommen werden?Oder muss hier umetikettiert werden?
Habt ihr da irgendwelche Tipps oder Hinweise?
mit schon wochenendlichen Grüßen
Peter