02.09.2010, 09:56
Hier ist ein schönes Beispiel für die Forderung zu einer klaren Kennzeichnung von Lebensmitteln: Wer sich noch an seine Jugend erinnern kann, und ich denke, dass dürften noch sehr viele sein, fand mensch bei allen größeren und kleineren Fleischern ein Produkt, welches sich Kalbsleberwurst nannte. Für die meisten war klar, es handelt sich um eine Leberwurst mit Kalbfleisch. Oder?
FALSCH
Nach Aussage der Verbraucherschutzzentrale Hessen ist dies eine Verbrauchertäuschung. Ich dachte, es reicht aus, dass Verbraucher, die interessiert, welche Leber in der Wurst ist, die Zutatenliste lesen können.
WIEDER FALSCH
Um diese interessierten Verbraucher zu schützen, wurde in diesem Jahr die Kennzeichnungsvorschrift geändert. Produkte mit dem Begriff "Kalbsleberwurst" müssen Kalbsleber enthalten. Enthalten Sie diese nicht, muss der Begriff "Kalbfleisch-Leberwurst" verwendet werden. Leider haben das aber noch nicht alle verstanden. Und so, ist jetzt wirklich eine Verbrauchertäuschung entstanden.
Mehr dazu unter: http://www.verbraucher.de/ernaehrung/sta...leberwurst
FALSCH
Nach Aussage der Verbraucherschutzzentrale Hessen ist dies eine Verbrauchertäuschung. Ich dachte, es reicht aus, dass Verbraucher, die interessiert, welche Leber in der Wurst ist, die Zutatenliste lesen können.
WIEDER FALSCH
Um diese interessierten Verbraucher zu schützen, wurde in diesem Jahr die Kennzeichnungsvorschrift geändert. Produkte mit dem Begriff "Kalbsleberwurst" müssen Kalbsleber enthalten. Enthalten Sie diese nicht, muss der Begriff "Kalbfleisch-Leberwurst" verwendet werden. Leider haben das aber noch nicht alle verstanden. Und so, ist jetzt wirklich eine Verbrauchertäuschung entstanden.
Mehr dazu unter: http://www.verbraucher.de/ernaehrung/sta...leberwurst