26.04.2010, 14:10
Hallo Stephan / Vollbio,
danke für die unfassende Schilderung des Problems. Ich will mal versuchen, alles knapp und trotzdem richtig zu beantworten.
Vorab: Ihr solltet mit euren Überlegungen zur Problemlösung die Variante c) vorziehen, denn dann habt ihr was in der Hand und im Idealfall Kompetenz von außen hereingeholt. Falls der Lebensmittelkontrolleur (= dein "Fachmensch") ein "harter Hund" sein sollte, gibt´s in jeder Lebensmittelbehörde (= Veterinäramt) vorgesetzte Veterinäre, die solche Grundsatzfragen innerhalb ihres Hauses entscheiden - ihr seid nicht die erste pädagogische Einrichtung mit diesen Fragen. Benennt dazu eine/n Ansprechpartner/in, das erleichtert den Austausch.
Grundsätzlich seid ihr mit einer Teeküche (in Ergänzung zu eurer Hauptküche) gut beraten, die die Jugendlichen nach Anleitung selbst betreiben und in der es eine kleine Kocheinheit samt Kühlschrank gibt. Falls das baulich und finanziell möglich sein sollte, wäre das für mich die Lösung der Wahl - keine Kontaminationsgefahr, wenn keine räumliche Verbindung zur Hauptküche besteht.
Aber man kann ja klein anfangen, den Jugendlichen zunächst einen eigenen Kühlschrank mit kleiner Arbeitsplatte zur Verfügung stellen und ihnen dessen Bestückung sowie die Reinhaltung verbindlich übertragen (das lässt sich in ein beschreibbares pädagogisches Konzept einbinden). Das Arbeitsmaterial wie Geschirr, Besteck etc. müsste getrennt von der Hauptküche zugänglich gemacht und an die Spülküche zurück gegeben werden können.
Ein Gesundheitszeugnis nach IfSG §§ 42 und 43 ist m. E. für die Jugendlichen nicht erforderlich (siehe deine Begründung), es sollte aber für eine regelmäßige Unterweisung zu den Themen allgemeine Hygiene und Lebensmittelhygiene gesorgt werden. Wie diese umgesetzt wird, bleibt euch überlassen, ihr könnt u. a. den Wortlaut des IfSG z. B. in der Hausordnung abdrucken. Wenn ihr sicher seid, dass eine solche Anweisung mit bestätigender Unterschrift eines / einer jeden Jugendlichen ausreicht, ist das okay. Über die Art der Unterweisung gibt´s keine Vorschriften.
Wenn ihr es genauer umsetzen möchtet, bittet die Hauswirtschafts- und / oder Küchenleitung, diese Unterweisung nach IfSG §§ 42, 43 zu übernehmen. Falls dazu niemand Zeit hat: Werde bei uns Mitglied und dir steht unser Download-Bereich mit einer Powerpoint-Schulung zur Verfügung.
Eine Auffrischung des Wissens aller Jugendlicher ist einmal im Jahr zu empfehlen, aber auch nur Pflicht für das Personal, das ständig mit der Lebensmittelbearbeitung befasst ist. Die Erzieher würde ich ruhig dazuzählen, denn die sollen ja auch wissen, wie das mit der Hygiene richtig funktioniert, gerade weil sie im Sinne der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) kein ausgebildetes Fachpersonal sind.
So, ich bin dann mal wech.
Bis zur nächsten Frage
Gruß
danke für die unfassende Schilderung des Problems. Ich will mal versuchen, alles knapp und trotzdem richtig zu beantworten.
Vorab: Ihr solltet mit euren Überlegungen zur Problemlösung die Variante c) vorziehen, denn dann habt ihr was in der Hand und im Idealfall Kompetenz von außen hereingeholt. Falls der Lebensmittelkontrolleur (= dein "Fachmensch") ein "harter Hund" sein sollte, gibt´s in jeder Lebensmittelbehörde (= Veterinäramt) vorgesetzte Veterinäre, die solche Grundsatzfragen innerhalb ihres Hauses entscheiden - ihr seid nicht die erste pädagogische Einrichtung mit diesen Fragen. Benennt dazu eine/n Ansprechpartner/in, das erleichtert den Austausch.
Grundsätzlich seid ihr mit einer Teeküche (in Ergänzung zu eurer Hauptküche) gut beraten, die die Jugendlichen nach Anleitung selbst betreiben und in der es eine kleine Kocheinheit samt Kühlschrank gibt. Falls das baulich und finanziell möglich sein sollte, wäre das für mich die Lösung der Wahl - keine Kontaminationsgefahr, wenn keine räumliche Verbindung zur Hauptküche besteht.
Aber man kann ja klein anfangen, den Jugendlichen zunächst einen eigenen Kühlschrank mit kleiner Arbeitsplatte zur Verfügung stellen und ihnen dessen Bestückung sowie die Reinhaltung verbindlich übertragen (das lässt sich in ein beschreibbares pädagogisches Konzept einbinden). Das Arbeitsmaterial wie Geschirr, Besteck etc. müsste getrennt von der Hauptküche zugänglich gemacht und an die Spülküche zurück gegeben werden können.
Ein Gesundheitszeugnis nach IfSG §§ 42 und 43 ist m. E. für die Jugendlichen nicht erforderlich (siehe deine Begründung), es sollte aber für eine regelmäßige Unterweisung zu den Themen allgemeine Hygiene und Lebensmittelhygiene gesorgt werden. Wie diese umgesetzt wird, bleibt euch überlassen, ihr könnt u. a. den Wortlaut des IfSG z. B. in der Hausordnung abdrucken. Wenn ihr sicher seid, dass eine solche Anweisung mit bestätigender Unterschrift eines / einer jeden Jugendlichen ausreicht, ist das okay. Über die Art der Unterweisung gibt´s keine Vorschriften.
Wenn ihr es genauer umsetzen möchtet, bittet die Hauswirtschafts- und / oder Küchenleitung, diese Unterweisung nach IfSG §§ 42, 43 zu übernehmen. Falls dazu niemand Zeit hat: Werde bei uns Mitglied und dir steht unser Download-Bereich mit einer Powerpoint-Schulung zur Verfügung.
Eine Auffrischung des Wissens aller Jugendlicher ist einmal im Jahr zu empfehlen, aber auch nur Pflicht für das Personal, das ständig mit der Lebensmittelbearbeitung befasst ist. Die Erzieher würde ich ruhig dazuzählen, denn die sollen ja auch wissen, wie das mit der Hygiene richtig funktioniert, gerade weil sie im Sinne der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) kein ausgebildetes Fachpersonal sind.
So, ich bin dann mal wech.
Bis zur nächsten Frage
Gruß