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Kennzeichnung Schutzbegasung Salami
#3
Hi,

Danke für Deinen Beitrag <!-- sBig Grin --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="Big Grin" title="Very Happy" /><!-- sBig Grin -->

Grundgedanke bei mir war der Passus, dass man Zusatzstoffe nicht deklarieren muss, wenn sie im Endprodukt keine technologische Wirkung mehr erfüllen. Rieselhilfen bei Speisesalz wäre so ein Fall: Wenn wir Speisesalz beziehen, steht auf der Verpackung etwa: Zutaten: Speisesalz, Rieselhilfe E535. Der Hersteller muss also die Rieselhilfe deklarieren, wir in unseren Produkten aber nicht (es sei denn ein Kunde möchte dieses explizit aufgeführt haben). Bei der Schutzbegasung bin ich von der gleichen Überlegung ausgegangen: Solange die Salami in der Verpackung ist, erfüllt das Schutzgas einen Zweck, muss also deklariert werden; nach dem Öffnen ist diese Wirkung natürlich hinüber -> und muss dann also nicht mehr deklariert werden.

Wenn ich Deinen Beitrag lese, scheint es aber wirklich so zu sein, dass man nur bei der Abgabe an Endverbraucher deklarieren muss. Ich gehe dem noch mal nach. Wenn ich neues weiss, melde ich mich wieder.

Gruß
Gunnar <!-- Icon_cool --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- Icon_cool -->
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[Kein Betreff] - von Saftschubse - 08.12.2009, 07:32
[Kein Betreff] - von Kyylshrunk - 08.12.2009, 08:18

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