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Kennzeichnung Schutzbegasung Salami
#2
Wir stellen zwar keine Wurst her die nicht direkt an EV abgegeben wird, aber andere Zwischenprodukte, die auch N2-überlagert sind. Wir deklarieren nicht.

Ich würde sagen, §9 (7) der ZZulV findet Anwendung: "(7) Bei Lebensmitteln, die in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen verpackt sind und deren Haltbarkeit durch eine Schutzatmosphäre verlängert wird, ist der Hinweis "unter Schutzatmosphäre verpackt" anzugeben. [...]" Du gibst ja nicht an den Verbraucher ab.


Oder hast Du zwischenzeitlich etwas anderes herausgefunden?

gruß
Saftschubse
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 08.12.2009, 07:32
[Kein Betreff] - von Kyylshrunk - 08.12.2009, 08:18

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