08.12.2009, 07:32
Wir stellen zwar keine Wurst her die nicht direkt an EV abgegeben wird, aber andere Zwischenprodukte, die auch N2-überlagert sind. Wir deklarieren nicht.
Ich würde sagen, §9 (7) der ZZulV findet Anwendung: "(7) Bei Lebensmitteln, die in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen verpackt sind und deren Haltbarkeit durch eine Schutzatmosphäre verlängert wird, ist der Hinweis "unter Schutzatmosphäre verpackt" anzugeben. [...]" Du gibst ja nicht an den Verbraucher ab.
Oder hast Du zwischenzeitlich etwas anderes herausgefunden?
gruß
Saftschubse
Ich würde sagen, §9 (7) der ZZulV findet Anwendung: "(7) Bei Lebensmitteln, die in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen verpackt sind und deren Haltbarkeit durch eine Schutzatmosphäre verlängert wird, ist der Hinweis "unter Schutzatmosphäre verpackt" anzugeben. [...]" Du gibst ja nicht an den Verbraucher ab.
Oder hast Du zwischenzeitlich etwas anderes herausgefunden?
gruß
Saftschubse