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Kennzeichnung Schutzbegasung Salami
#1
Hi,

Folgender Sachverhalt:

eine Salami (Grossverbraucherpackung, mit N2 schutzbegast), wird NICHT an den Endverbraucher, sondern z.B. an Metzgereien verkauft, dort aufgeschnitten und als lose Ware weiterverkauft.

Muss auf der Verpackung, die an den Zwischenhändler (also z.B. die Metzgerei) geliefert wird, die Schutzbegasung deklariert werden, oder nicht?

Gruß
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Nachrichten in diesem Thema
Kennzeichnung Schutzbegasung Salami - von Kyylshrunk - 03.12.2009, 10:55
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 08.12.2009, 07:32
[Kein Betreff] - von Kyylshrunk - 08.12.2009, 08:18

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