03.12.2009, 10:55
Hi,
Folgender Sachverhalt:
eine Salami (Grossverbraucherpackung, mit N2 schutzbegast), wird NICHT an den Endverbraucher, sondern z.B. an Metzgereien verkauft, dort aufgeschnitten und als lose Ware weiterverkauft.
Muss auf der Verpackung, die an den Zwischenhändler (also z.B. die Metzgerei) geliefert wird, die Schutzbegasung deklariert werden, oder nicht?
Gruß
Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- -->
Folgender Sachverhalt:
eine Salami (Grossverbraucherpackung, mit N2 schutzbegast), wird NICHT an den Endverbraucher, sondern z.B. an Metzgereien verkauft, dort aufgeschnitten und als lose Ware weiterverkauft.
Muss auf der Verpackung, die an den Zwischenhändler (also z.B. die Metzgerei) geliefert wird, die Schutzbegasung deklariert werden, oder nicht?
Gruß
Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- -->