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Deklarationsprobleme
#3
Hallo,
habe dieses gerade beim BLL nachgelesen:

Vom Grundsatz der vollständigen Deklaration auch aller Zutaten der zusammengesetzten Zutat gibt es nur drei Ausnahmen: Eine Aufzählung der Zutaten ist nicht erforderlich, wenn die zusammengesetzte Zutat ein Lebensmittel ist, für das als solches ein Verzeichnis der Zutaten nicht vorgeschrieben ist, der Anteil der zusammengesetzten Zutat weniger als 2% des Enderzeugnisses ausmacht und die Zusammensetzung der zusammengesetzten Zutat in einer Rechtsvorschrift festgelegt ist (u. a. bei Konfitüren, Schokolade und Fruchtsäften) oder die zusammengesetzte Zutat aus Gewürz- oder Kräutermischungen oder aus Mischungen derartiger Erzeugnisse besteht (Kräuter der Provence, Curry).
In allen anderen Fällen gilt: Entweder ist zunächst die zusammengesetzte Zutat zu nennen und sodann sind ihre Zutaten aufzuführen, oder es erfolgt keine separate Angabe der zusammengesetzten Zutat, sondern deren Zutaten werden einfach in das Gesamtzutatenverzeichnis eingestellt.

Bei der Äpfelsäure stimme ich meiner Vorrednerin zu.
Gruß Andrea
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Nachrichten in diesem Thema
Deklarationsprobleme - von laganon - 30.10.2009, 14:01
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 02.11.2009, 08:15
[Kein Betreff] - von Andrea - 02.11.2009, 21:56
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 03.11.2009, 07:22
Danke - von laganon - 11.11.2009, 07:53

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