26.10.2009, 07:25
Hallo Michael,
entschuldige bitte meine späte Antwort...
Der IFS5 sagt in 3.2.1.3: Sichtbarer Schmuck (inkl. Piercing) und Uhren dürfen nicht getragen werden. Abweichende Regelungen sind in einer prozess- und produktorientierten Risikoanalyse nachvollziehbar bewertet worden.
D.h. dass ich eben hier eine Risikobewertung machen kann wenn ich das Tragen von z.B. Eheringen nicht verbieten will oder kann.
Wir haben jetzt eine Bewertung vorgenommen (und eine seprarte Einweisung der MA in "Handhygiene mit Ring") und die zwei Mitarbeiter dürfen weiterhin ihre Eheringe tragen. Alle anderen nicht.
LG
Saftschubse
entschuldige bitte meine späte Antwort...
Der IFS5 sagt in 3.2.1.3: Sichtbarer Schmuck (inkl. Piercing) und Uhren dürfen nicht getragen werden. Abweichende Regelungen sind in einer prozess- und produktorientierten Risikoanalyse nachvollziehbar bewertet worden.
D.h. dass ich eben hier eine Risikobewertung machen kann wenn ich das Tragen von z.B. Eheringen nicht verbieten will oder kann.
Wir haben jetzt eine Bewertung vorgenommen (und eine seprarte Einweisung der MA in "Handhygiene mit Ring") und die zwei Mitarbeiter dürfen weiterhin ihre Eheringe tragen. Alle anderen nicht.
LG
Saftschubse