07.10.2009, 22:15
"Wie sieht denn nun die rechtliche Lage aus?" - Uff, wenn ich eines mit meiner jetzigen beruflichen Erfahrung weiß, dann: "Arbeitsrecht ist immer komplizierter als mensch denkt."
Ich denke, wenn die Sache aus dem Licht des Arbeitsrechtes beleuchtet wird, ist zum einen der Zeitpunkt des abgeschlossenen Arbeitsvertags zu betrachten. War dem Mitarbeiter das Verbot eines Eherings bei Einstellung bereits bekannt, hat er wissentlich gegen dieses Verbot gehandelt. Ergo kann der Arbeitgeber das Entfernen des Ringes verlangen. War dies nicht der Fall, also das Verbot kam erst nach dem Beginn des Arbeitsvertages, spielt es sicherlich eine Rolle, ob der Betriebsrat dieser Reglung zugestimmt hat. Oder, wie seht Ihr das?
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Dialektische Frage: Ist der Arbeiter in einer Produktionsfirma der "Arbeitnehmer" oder der "Arbeitgeber" ?
Ich denke, wenn die Sache aus dem Licht des Arbeitsrechtes beleuchtet wird, ist zum einen der Zeitpunkt des abgeschlossenen Arbeitsvertags zu betrachten. War dem Mitarbeiter das Verbot eines Eherings bei Einstellung bereits bekannt, hat er wissentlich gegen dieses Verbot gehandelt. Ergo kann der Arbeitgeber das Entfernen des Ringes verlangen. War dies nicht der Fall, also das Verbot kam erst nach dem Beginn des Arbeitsvertages, spielt es sicherlich eine Rolle, ob der Betriebsrat dieser Reglung zugestimmt hat. Oder, wie seht Ihr das?
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Dialektische Frage: Ist der Arbeiter in einer Produktionsfirma der "Arbeitnehmer" oder der "Arbeitgeber" ?