07.10.2009, 22:06
Guten Abend,
ich denke, im Kaptiel 4.4 wird zwar die Verpflichtung zur Prüfung der erhaltenen Dienstleistung festgelegt, nicht aber eine Bewertung der Dienstleister. Macht aus meiner Sicht auch erst einmal keinen Sinn, da ich denke, dass mensch nur einen Dienstleister (Schädlingsbekämpfer, reiniger, etc) für die jeweilige Dienstleistung hat.
Vielleicht liege ich mit diesem gedanken aber falsch?
ich denke, im Kaptiel 4.4 wird zwar die Verpflichtung zur Prüfung der erhaltenen Dienstleistung festgelegt, nicht aber eine Bewertung der Dienstleister. Macht aus meiner Sicht auch erst einmal keinen Sinn, da ich denke, dass mensch nur einen Dienstleister (Schädlingsbekämpfer, reiniger, etc) für die jeweilige Dienstleistung hat.
Vielleicht liege ich mit diesem gedanken aber falsch?