04.09.2009, 13:20
hallo zusammen,
hier nochmal etwas interessantes. wie laganon schon schrieb, gibt es einschränkungen in bezug auf die mittel. das bezieht sich in der hauptsache auf die wirkstoffe. im anhang II der EG-VO 834/2007 sind die wirkstoffe genannt. neben nachvollziehbaren wirkstoffen sind aber auch einige genannt, die nicht ganz nachvollziehbar sind (deltamethrin z.B.). daneben sind auch für das spritzen/sprühen/nebeln wirkstoffe genannt, die mehr eine riesige sauerei in den bereichen anrichten als sie die schädlinge beseitigen. also etwas bedenklich was die auswahl angeht. in jedem fall sollte man bei dem einsatz von den verfahren sich immer auf einen fachmann verlassen. ein kontrollsystem wird nicht beschrieben. wie sollte es auch anders sein. ist bisher noch nie beschrieben worden. es heisst immer ein geeignetes kontrollsystem soll eingerichtet werden. aber wie sieht das aus ??? hier streiten sich immer wieder die geister. es gibt schon anhaltspunkte, aber die sind in keiner verordnung enthalten.
was aber in diesem zusammenhang noch nicht zu sprache gekommen ist, ist die abgrenzung zu anderen bereichen. wir haben in der regel bei produktionsbetrieben mit min. 3 bereichen zu tun, hygieneschutz, vorratsschutz, lebensmittelhygieneverordnung. also muss zunächst betrachtet werden, welcher bereich vorliegt. ein kurzes beispiel. Lagersilos z.b., im Silo > vorratsschutz, um das silo herum >hygieneschutz, transportleitungen vom Silo > vorratsschutz? / Hygieneschutz ? / lebensmittelhygieneverodnung ?. ich denke hier ist es eher die lebensmittelhygieneverordnung. alle 3 bereiche haben spezielle anforderungen. wenn ich also nun einen Öko-betrieb habe und ich muss den silo behandeln habe ich ein problem. ich muss die öko-vo beachten und den vorratsschutz. ok, ich suche also nach einem mittel was eine zulassung hat nach öko-vo (zugelassener Wirkstoff) und vorratsschutz (zugelassenes Produkt) und muss feststellen, es gibt keins. was nun ??? diese frage versuche ich gerade mit den behörden zu klären. schwere sache. kurzum die auditoren sind auch nicht zu beneiden, da sie in diesen fällen eigentlich kapitulieren müssen. neue vorschriften bringen immer mehr durcheinander und solange die abgrenzungsfrage nicht geklärt ist, steht man immer mit dem "schwarzen peter" da.
ich hoffe, ich habe nicht zuviel konfusion verursacht. wenn doch, einfach fragen. ich versuche eine passende antwort zu finden.
schönes we. wicky
hier nochmal etwas interessantes. wie laganon schon schrieb, gibt es einschränkungen in bezug auf die mittel. das bezieht sich in der hauptsache auf die wirkstoffe. im anhang II der EG-VO 834/2007 sind die wirkstoffe genannt. neben nachvollziehbaren wirkstoffen sind aber auch einige genannt, die nicht ganz nachvollziehbar sind (deltamethrin z.B.). daneben sind auch für das spritzen/sprühen/nebeln wirkstoffe genannt, die mehr eine riesige sauerei in den bereichen anrichten als sie die schädlinge beseitigen. also etwas bedenklich was die auswahl angeht. in jedem fall sollte man bei dem einsatz von den verfahren sich immer auf einen fachmann verlassen. ein kontrollsystem wird nicht beschrieben. wie sollte es auch anders sein. ist bisher noch nie beschrieben worden. es heisst immer ein geeignetes kontrollsystem soll eingerichtet werden. aber wie sieht das aus ??? hier streiten sich immer wieder die geister. es gibt schon anhaltspunkte, aber die sind in keiner verordnung enthalten.
was aber in diesem zusammenhang noch nicht zu sprache gekommen ist, ist die abgrenzung zu anderen bereichen. wir haben in der regel bei produktionsbetrieben mit min. 3 bereichen zu tun, hygieneschutz, vorratsschutz, lebensmittelhygieneverordnung. also muss zunächst betrachtet werden, welcher bereich vorliegt. ein kurzes beispiel. Lagersilos z.b., im Silo > vorratsschutz, um das silo herum >hygieneschutz, transportleitungen vom Silo > vorratsschutz? / Hygieneschutz ? / lebensmittelhygieneverodnung ?. ich denke hier ist es eher die lebensmittelhygieneverordnung. alle 3 bereiche haben spezielle anforderungen. wenn ich also nun einen Öko-betrieb habe und ich muss den silo behandeln habe ich ein problem. ich muss die öko-vo beachten und den vorratsschutz. ok, ich suche also nach einem mittel was eine zulassung hat nach öko-vo (zugelassener Wirkstoff) und vorratsschutz (zugelassenes Produkt) und muss feststellen, es gibt keins. was nun ??? diese frage versuche ich gerade mit den behörden zu klären. schwere sache. kurzum die auditoren sind auch nicht zu beneiden, da sie in diesen fällen eigentlich kapitulieren müssen. neue vorschriften bringen immer mehr durcheinander und solange die abgrenzungsfrage nicht geklärt ist, steht man immer mit dem "schwarzen peter" da.
ich hoffe, ich habe nicht zuviel konfusion verursacht. wenn doch, einfach fragen. ich versuche eine passende antwort zu finden.
schönes we. wicky