15.06.2009, 06:35
Hallo Zusammen,
ich denke, dass der Verbraucherschutz hier zuerst den Schutz vor Täuschung sieht. Wenn ich Käse kaufe, kann ich als Verbraucher auch sicher sein, dass dieses Produkt etwas mit Milch zu tun hat, sonst darf das Produkt nicht den Namen Käse tragen, auch wenn man hier den Begriff „analog“ voranstellt, mit dem die wenigsten etwas anfangen können.
Wenn nun dieses Produkt auf den Markt kommt, gesundheitlich getestet und als unbedenklich erklärt wurde, einen Namen trägt der keine Zweifel aufkommen lässt, warum soll es dann nicht den Zweck erfüllen, den „Unwissende“ beschrieben hat?
Viele Grüße
Michael Bäuml
ich denke, dass der Verbraucherschutz hier zuerst den Schutz vor Täuschung sieht. Wenn ich Käse kaufe, kann ich als Verbraucher auch sicher sein, dass dieses Produkt etwas mit Milch zu tun hat, sonst darf das Produkt nicht den Namen Käse tragen, auch wenn man hier den Begriff „analog“ voranstellt, mit dem die wenigsten etwas anfangen können.
Wenn nun dieses Produkt auf den Markt kommt, gesundheitlich getestet und als unbedenklich erklärt wurde, einen Namen trägt der keine Zweifel aufkommen lässt, warum soll es dann nicht den Zweck erfüllen, den „Unwissende“ beschrieben hat?
Viele Grüße
Michael Bäuml