07.04.2009, 12:39
[urlhttp://www.derwesten.de/nachrichten/wp/2009/3/17/news-114719983/detail.html]Quelle: DerWesten[/url]
Iserlohn/Karlsruhe. Mit Kernen im Gebäckteilchen ist zu rechnen. Das steht fest nach drei Urteilen. Zuerst hatte sich das Amtsgericht Iserlohn mit dem Kern im Kirschtaler beschäftigt, dann urteilte das Landgericht Hagen und nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) sogar entschieden.
Diese Frühstückspause hat Kraftfahrzeugmeister Günter Hilger in schmerzhafter Erinnerung. Wie an jedem Morgen hatte er sich im Januar 2007 mit seinen Kollegen einen Kirschtaler aus einer Iserlohner Bäckerei-Filiale geholt. Er biss beherzt in das Hefeteilchen mit Kirschfüllung und Streuselbelag. Dabei erwischte er einen eingebackenen Kirschkern so unglücklich, dass sein linker Augenzahn abbrach.
„Autsch! Das tat scheußlich weh”, erinnert sich der 68-jährige Pensionär. „Mit Sekundenkleber verarztete ich die Bruchstelle vorübergehend. Drei bis vier Tage hielt es.” Zur Vermeidung weiterer Schmerzen kaute er bis zur zahnprothetischen Vorsorgung nur noch auf der rechten Seite. Beim Zahnarzt war dann eine neue Krone fällig. Für deren Kosten forderte er neben Schmerzensgeld von der Bäckerei alles in allem 435,60 Euro.
„Die wollten mich mit einem Zehn-Euro-Gutschein abspeisen”, ereiferte sich der Pensionär. Er nahm sich einen Rechtsanwalt und zog vor Gericht. Den „Rechtsstreit des verlorenen Zahnes” hat Günter Hilger nach zwei Siegen gestern verloren. Sein „Kirschkern-Fall” beschäftigte das höchste deutsche Gericht, den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das Ergebnis zerknirscht den Pensionär zutiefst. Denn zuvor hatte er vor dem Amtsgericht Iserlohn und dem Landgericht Hagen obsiegt. Dem Mann stehe Schadensersatz und Schmerzensgeld zu, befanden die Richter in Iserlohn und Hagen übereinstimmend. Da ein vergleichbarer Fall in Deutschland noch nicht entschieden wurde, hat das Landgericht Hagen wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Urteile aufgehoben
Davon hat die beklagte Bäckerei Gebrauch gemacht - mit Erfolg. Mit der gestrigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes sind die bisherigen Entscheidungen hinfällig. Nach der Revisionsentscheidung hat der BGH nun die Klage in allen Instanzen zurückgewiesen. Somit hat die Beklagte, besagte Bäckerei, in allen Instanzen gewonnen.
Die Geschäftsführung der Bäckerei hat mit ihrer Argumentation obsiegt: Die Kontrolle der verwendeten Kirschen sei ihr nicht zuzumuten. Da es sich um ein Naturprodukt handele, sei mit Kernen zu rechnen, so dass kein Produktfehler vorliege. Die Kirschen durch einen Durchschlag zu sieben, sei unverhältnismäßig teuer, da hierfür eine weitere Person angestellt werden müsste. Nach Ansicht der Bäckerei müsse sie nicht auf die Gefahr hinweisen, dass Kirschen noch Kerne enthalten können, da diese Gefahr etwa auch bei im Handel erhältlichen entsteinten Kirschen bestehe.
„Wenn wir heute noch Hefeteilchen holen, werde ich immer noch gefragt, ob ich einen Kirschtaler haben möchte”, erzählt Günter Hilger. „Da habe ich dankend abgelehnt. Darauf ist mir der Appetit echt vergangen.”
Nachzulesen auch hier: Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. März 2009 - VI ZR 176/08
Es werden also nicht die kirschteilchen aus unseren Bäckereien verschwinden!!
Iserlohn/Karlsruhe. Mit Kernen im Gebäckteilchen ist zu rechnen. Das steht fest nach drei Urteilen. Zuerst hatte sich das Amtsgericht Iserlohn mit dem Kern im Kirschtaler beschäftigt, dann urteilte das Landgericht Hagen und nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) sogar entschieden.
Diese Frühstückspause hat Kraftfahrzeugmeister Günter Hilger in schmerzhafter Erinnerung. Wie an jedem Morgen hatte er sich im Januar 2007 mit seinen Kollegen einen Kirschtaler aus einer Iserlohner Bäckerei-Filiale geholt. Er biss beherzt in das Hefeteilchen mit Kirschfüllung und Streuselbelag. Dabei erwischte er einen eingebackenen Kirschkern so unglücklich, dass sein linker Augenzahn abbrach.
„Autsch! Das tat scheußlich weh”, erinnert sich der 68-jährige Pensionär. „Mit Sekundenkleber verarztete ich die Bruchstelle vorübergehend. Drei bis vier Tage hielt es.” Zur Vermeidung weiterer Schmerzen kaute er bis zur zahnprothetischen Vorsorgung nur noch auf der rechten Seite. Beim Zahnarzt war dann eine neue Krone fällig. Für deren Kosten forderte er neben Schmerzensgeld von der Bäckerei alles in allem 435,60 Euro.
„Die wollten mich mit einem Zehn-Euro-Gutschein abspeisen”, ereiferte sich der Pensionär. Er nahm sich einen Rechtsanwalt und zog vor Gericht. Den „Rechtsstreit des verlorenen Zahnes” hat Günter Hilger nach zwei Siegen gestern verloren. Sein „Kirschkern-Fall” beschäftigte das höchste deutsche Gericht, den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das Ergebnis zerknirscht den Pensionär zutiefst. Denn zuvor hatte er vor dem Amtsgericht Iserlohn und dem Landgericht Hagen obsiegt. Dem Mann stehe Schadensersatz und Schmerzensgeld zu, befanden die Richter in Iserlohn und Hagen übereinstimmend. Da ein vergleichbarer Fall in Deutschland noch nicht entschieden wurde, hat das Landgericht Hagen wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Urteile aufgehoben
Davon hat die beklagte Bäckerei Gebrauch gemacht - mit Erfolg. Mit der gestrigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes sind die bisherigen Entscheidungen hinfällig. Nach der Revisionsentscheidung hat der BGH nun die Klage in allen Instanzen zurückgewiesen. Somit hat die Beklagte, besagte Bäckerei, in allen Instanzen gewonnen.
Die Geschäftsführung der Bäckerei hat mit ihrer Argumentation obsiegt: Die Kontrolle der verwendeten Kirschen sei ihr nicht zuzumuten. Da es sich um ein Naturprodukt handele, sei mit Kernen zu rechnen, so dass kein Produktfehler vorliege. Die Kirschen durch einen Durchschlag zu sieben, sei unverhältnismäßig teuer, da hierfür eine weitere Person angestellt werden müsste. Nach Ansicht der Bäckerei müsse sie nicht auf die Gefahr hinweisen, dass Kirschen noch Kerne enthalten können, da diese Gefahr etwa auch bei im Handel erhältlichen entsteinten Kirschen bestehe.
„Wenn wir heute noch Hefeteilchen holen, werde ich immer noch gefragt, ob ich einen Kirschtaler haben möchte”, erzählt Günter Hilger. „Da habe ich dankend abgelehnt. Darauf ist mir der Appetit echt vergangen.”
Nachzulesen auch hier: Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. März 2009 - VI ZR 176/08
Es werden also nicht die kirschteilchen aus unseren Bäckereien verschwinden!!