05.02.2009, 09:27
Hallo Melanie,
wenn es sich um eine vorübergehende bzw. kurzfristige „Gemeinsamnutzung“ der Toiletten handelt, dann würde ich, um auf der sicheren Seite zu sein, das betriebliche Eigenkontrollsystem erweitern bzw. ändern. (Dies natürlich entsprechend begründet und dokumentiert)
Denkbar wäre hier zum Beispiel die Erhöhung der Reinigungsfrequenz und gleichzeitig eine häufigere Desinfektion.
Eine kurze Personalunterweisung (verstärkte Aufmerksamkeit und akribische Hygiene) im Form des „Mitarbeitergesprächs“ ist für solche Fälle immer angebracht. Dokumentation nicht vergessen!
Denkbar wäre naturellement auch eine kurze formlose „Mitteilung“ an die LMÜ. Aber wer will schon schlafende Hunde wecken?
Grüße, Winghalm
wenn es sich um eine vorübergehende bzw. kurzfristige „Gemeinsamnutzung“ der Toiletten handelt, dann würde ich, um auf der sicheren Seite zu sein, das betriebliche Eigenkontrollsystem erweitern bzw. ändern. (Dies natürlich entsprechend begründet und dokumentiert)
Denkbar wäre hier zum Beispiel die Erhöhung der Reinigungsfrequenz und gleichzeitig eine häufigere Desinfektion.
Eine kurze Personalunterweisung (verstärkte Aufmerksamkeit und akribische Hygiene) im Form des „Mitarbeitergesprächs“ ist für solche Fälle immer angebracht. Dokumentation nicht vergessen!
Denkbar wäre naturellement auch eine kurze formlose „Mitteilung“ an die LMÜ. Aber wer will schon schlafende Hunde wecken?
Grüße, Winghalm
Das wichtige Wissen, ist zu wissen, was wichtig ist (Andreas Tenzer *1954 - Deutscher Philosoph)