28.01.2009, 18:34
Michael Bäuml schrieb:Ein Einzelhandelsunternehmen wird vom eigenen Fuhrpark vom Zentrallager beliefert. Aus Kostengründen sollen nun die Reinigungsmittel im gleichen LKW wie die MOPRO und Frischedienstprodukte gefahren werden.
Welches Argument AUßER der negativen Beeinflussung DVO §§ 3 und 4 fallen euch ein, um dies zu unterbinden.
Eine echte Antwort auf Deine Frage ist mein Kommentar nun nicht, aber ist Euch auch schon mal aufgefallen, dass in Verkaufsräumen plötzlich Lebens- und Waschmittel nebeneinanderstehen? Oder auch wenn man mal einen Blick in ein Supermarktlager erhaschen kann??
Da trennen wir als LM-Hersteller wo wir nur können (natürlich auch aus Selbstschutz und weil Handelsketten es über geforderte Zertifizierungen einfordern) und an anderer Stelle (auch in der Handelskette die einen ohne Zertifikat auslisten würde!!!)......
Ähhh.... nun zum Thema: Gefahrstoffe, Gerüche, negative Beeinflussung,