16.01.2009, 15:51
Hallo TurboS,
Meines Erachtens sind Datenlogger in Kühlfahrzeugen keine gesetzliche Pflicht. Der Spediteur muss jedoch sicherstellen, dass während des Transportes die vorgeschriebenen Temperaturen eingehalten werden. Und er ist im Falle von Zweifeln in der Beweispflicht.
Allerdings wird im IFS-Standard Punkt 4.12.4 gefordert: "Sofern für den Transport eine bestimmte Temperaturanforderung vorgesehen ist, wird die Einhaltung der Temperaturen während des Transportes sichergestellt und dokumentiert.
Aus Erfahrung weiß ich aber auch, dass dies selbst bei Speditionen mit IFS-Logistik nicht komplett umgesetzt ist.
Meines Erachtens sind Datenlogger in Kühlfahrzeugen keine gesetzliche Pflicht. Der Spediteur muss jedoch sicherstellen, dass während des Transportes die vorgeschriebenen Temperaturen eingehalten werden. Und er ist im Falle von Zweifeln in der Beweispflicht.
Allerdings wird im IFS-Standard Punkt 4.12.4 gefordert: "Sofern für den Transport eine bestimmte Temperaturanforderung vorgesehen ist, wird die Einhaltung der Temperaturen während des Transportes sichergestellt und dokumentiert.
Aus Erfahrung weiß ich aber auch, dass dies selbst bei Speditionen mit IFS-Logistik nicht komplett umgesetzt ist.