18.11.2008, 08:06
Hallo Steffi,
Die Kennzeichnungspflicht mit MHD, Zutatenliste etc. bezieht sich immer auf Fertigpackungen im Sinne des Eichgesetzes. Das sind "Verpackungen ... die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen werden ... [und] ... die Menge des darin enthaltenen Erzeugnisses ohne Öffnen oder merkliche Änderung der Verpackung nicht verändert werden kann."
Wenn Eure Gläser dazu bestimmt sind, einzeln an den Endverbraucher [Käufer] abgegeben zu werden, sind die Gläser die Fertigpackung und nicht der Karton. Die Kennzeichnung des Kartons ist deshalb meiner Meinung nach nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern nur eine Kundenforderung.
Viele liebe Grüße aus Zerbst
Sebastian
Die Kennzeichnungspflicht mit MHD, Zutatenliste etc. bezieht sich immer auf Fertigpackungen im Sinne des Eichgesetzes. Das sind "Verpackungen ... die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen werden ... [und] ... die Menge des darin enthaltenen Erzeugnisses ohne Öffnen oder merkliche Änderung der Verpackung nicht verändert werden kann."
Wenn Eure Gläser dazu bestimmt sind, einzeln an den Endverbraucher [Käufer] abgegeben zu werden, sind die Gläser die Fertigpackung und nicht der Karton. Die Kennzeichnung des Kartons ist deshalb meiner Meinung nach nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern nur eine Kundenforderung.
Viele liebe Grüße aus Zerbst
Sebastian