15.09.2008, 08:57
Hallo Maxemer,
nur eine Verständnisfrage:
Wenn auf einer Flasche das Aroma Koffein angegeben ist, gehe ich als Verbraucher nicht davon aus, dass das Getränk den Wirkstoff Koffein enthält, sondern es nur nach Kaffee schmeckt.
Daher glaube ich, dass eine Deklaration auf der Speisekarte mit koffeinhaltig so nicht richtig ist.
Wenn ich mir die ZZulV genauer anschaue, kann ich die Deklarationspflicht von Armonen nicht finden (oder hab´ ich nicht genau genug geschaut?).
Ich möchte keine weitere Verwirrung stiften, aber einen Wust von Fußnoten auf der Speisekarten vielleicht verhindern.
<!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- -->
nur eine Verständnisfrage:
Wenn auf einer Flasche das Aroma Koffein angegeben ist, gehe ich als Verbraucher nicht davon aus, dass das Getränk den Wirkstoff Koffein enthält, sondern es nur nach Kaffee schmeckt.
Daher glaube ich, dass eine Deklaration auf der Speisekarte mit koffeinhaltig so nicht richtig ist.
Wenn ich mir die ZZulV genauer anschaue, kann ich die Deklarationspflicht von Armonen nicht finden (oder hab´ ich nicht genau genug geschaut?).
Ich möchte keine weitere Verwirrung stiften, aber einen Wust von Fußnoten auf der Speisekarten vielleicht verhindern.
<!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- -->
Grüße von CNN
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co
Mitglied Fachkreis Lebensmittelhygiene; Fachbereich KiGa / KiTa & Co