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4.3.1 - Produktentwicklung
#2
Mh,
ehrlich gesagt, verstehe ich die Anforderung etwas anders:
Das Verfahren für die Produktentwicklung muss die Gefahrenanalyse beinhalten.

Bei uns ist das so festgelegt, dass "die Produktionsversuche von einer Gefahrenanalyse gemäß HACCP-Konzept begleitend durchgeführt werden und bewertet. Zeigt die Bewertung, dass die festgelegten Vorgaben erfüllt wurden und sowohl die Rezeptur als auch das Herstellungsverfahren zu einem sicheren und legalen Erzeugnis führen, wird die Produktionsvorgabe erteilt".

Denke, so macht das mehr Sinn...

Viele Grüße,
Steffi


Nachrichten in diesem Thema
4.3.1 - Produktentwicklung - von Michaela - 02.09.2008, 11:37
[Kein Betreff] - von Steffi - 04.09.2008, 13:29
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 06.09.2008, 15:46

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