28.08.2008, 07:55
Steffi schrieb:Hallo,
tut mir leid, hab schon wieder eine Frage, bin aber zur Zeit eben voll in de Vorbereitungen für den IFS...
Hallo Steffi - aber dafür gibt es doch dieses Forum!! Zum Glück hat sich mein AG einen Berater geleistet, der zudem noch mit unserem IFS-Beauftragten bekannt war!!! Wir hatte Ende April Audit und waren somit ja "früh" dran mit Version5, da konnte man nicht viele Leute nach ihren Erfahrungen und Einschätzungen/Interpretationen fragen. Die waren einfach noch nicht so weit!
Zu Deiner Frage: Diese Anforderung zielt auf Produkte ab, die ihr schon verpackt einkauft und ohne weitere Verarbeitung weiterverkauft. Da geht es nicht um Mehl- und Zuckersäcke die eine Bäckerei kauft und dann zu Brot und Kuchen verbäckt!
Kauft ihr jedoch Endprodukte zu und verkauft sie ohne Weiterbehandlung weiter, greift die Anforderung.
Ist das zugekaufte Produkt in einem EU-Staat hergestellt worden, brauchst Du nicht weiter handeln.
Länderrecht bricht EU-Recht und ein Produkt, dass z.B. nach italienischem Recht hergestellt wurde, darf auch in Deutschland verkauft werden, selbst wenn es deutschem Recht nicht genügt. Eben weil es dem Recht eines EU-Landes gerecht wird.
Kauft ihr aus einem Nicht-EU-Staat, wird es komplizierter. Dann benötigst Du vom Hersteller Nachweise über die Einhaltung der Füllmenge.
Da das bei meinem AG nicht der Fall war, kann ich die dazu leider nicht viel mehr sagen.
Ich hoffe, dir einen befürchteten Batzen Arbeit vom Schreibtisch gefegt zu haben!
Gruß
Saftschubse