13.08.2008, 10:44
Das wird in der Zusatzstoffzulassungsverordnung angegeben:
Die Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken, kurz Zusatzstoffzulassungsverordnung oder ZZulV, ist da eindeutig. Nach §9 Absatz 6 gilt: „Die Angaben [ … ] sind gut sichtbar, in leicht lesbarer Schrift und unverwischbar anzugeben [ … ] bei der Abgabe von Lebensmitteln in Gaststätten auf Speise- und Getränkekarten [ … ]“. Ich kenne zwar bisher noch keinen Fall, in dem konkret gegen einen Betrieb vorgegangen wurde, aber §10 ordnet eine Nichtkennzeichnung als Straftat ein. (Ich gehe davon aus, dass fehlende Kennzeichnungen auf Speisekarten nicht als Fahrlässigkeit durchgehen würden.
Frage doch einfach mal bei deinem Lebensmittelkontrollleur nach einem Merkblatt über Zusatzstoffe an, er ist Dir da sicher gerne behilflich!
Gruß
Lothar
Die Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken, kurz Zusatzstoffzulassungsverordnung oder ZZulV, ist da eindeutig. Nach §9 Absatz 6 gilt: „Die Angaben [ … ] sind gut sichtbar, in leicht lesbarer Schrift und unverwischbar anzugeben [ … ] bei der Abgabe von Lebensmitteln in Gaststätten auf Speise- und Getränkekarten [ … ]“. Ich kenne zwar bisher noch keinen Fall, in dem konkret gegen einen Betrieb vorgegangen wurde, aber §10 ordnet eine Nichtkennzeichnung als Straftat ein. (Ich gehe davon aus, dass fehlende Kennzeichnungen auf Speisekarten nicht als Fahrlässigkeit durchgehen würden.
Frage doch einfach mal bei deinem Lebensmittelkontrollleur nach einem Merkblatt über Zusatzstoffe an, er ist Dir da sicher gerne behilflich!
Gruß
Lothar