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Essen oder / und rauchen ?
#2
Hallo Schiedsmann,


wenn die Einraumkneipe mehr als 75qm hat, darf schon mal gar nicht geraucht werden.
Ist sie kleiner als 75qm, darf nur dann geraucht werden, wenn
a) Jugendliche keinen Zutritt haben
b) sie im Eingangsbereich als Rachergaststätte gekennzeichnet ist
c) keine zubereiteten Speisen angeboten werden.




Das Urteil der letzten Woche verpflichtet aber nur die Länder Berlin und Baden-Württemberg zur Überarbeitung ihrer Gesetze. Bis dahin gelten die alten Gesetzte in diesen beiden Ländern, bis eben auf die oben genannten Ausnahmen.
Die anderen Länder werden sich jedoch daran orientieren.


Hier findest Du die Pressemitteilung des BVerfG.

Entscheidend ist also, in welchem Bundesland sich die Einraumkneipe befindet.
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Essen oder / und rauchen ? - von Schiedsmann - 05.08.2008, 12:02
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 05.08.2008, 12:16
[Kein Betreff] - von Schiedsmann - 05.08.2008, 12:37
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 05.08.2008, 13:13
[Kein Betreff] - von Schiedsmann - 05.08.2008, 13:49
[Kein Betreff] - von Michael Bäuml - 05.08.2008, 19:06

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