23.07.2008, 15:36
pglass schrieb:Genauso überflüssig ist die Forderung nach Batchnummern der SBK Präparate. Der SBK darf nur mit geprüften und zugelassenen Mitteln arbeiten. Aufgrund der kurzfristigen Lieferzeit hat kein SBK ein größeres Materiallager, d.h. er arbeitet ständig mit frischem Material. Die Batchnr. ist nur für den Hersteller wichtig, wenn er im Rahmen der Produkthaftung gefordert ist.
Ich sehe das genauso! Als SBK mit langjähriger Berufserfahrung habe ich alle meine Kunden(Brauereien, Hygieneartikelhersteller, Pharmaziehersteller) sicher durch die Audits gebracht. Teilweise sogar mit Belobigungen der Auditoren.
Wie siehts denn in der Realität aus? Was haben die Auditoren oder Beamten des Ordnungs- oder Hygieneamt für einen Beruf erlernt?
Ich habe zum größten Teil nur Köche, Metzger, Bäcker/Konditoren, bzw. Bürofachangestellte gehabt, die meine SBK-Meinung zu schätzen wußten und mich sogar um Rat fragten. Es ist ein Geben und Nehmen.
Das manche von denen auf einem recht hohen Ross sitzen, kennen wir SBK alle. Aber die habe ich recht schnell herunter geholt.
Auf eine gute Zusammenarbeit, Stefan