09.07.2008, 08:17
Druidelix schrieb:Auch der Gesetzgeber hat sich hier etwas schwer getan.
Das stimmt allerdings! Natürlich musste man versuchen, möglichst viele Aspekte in möglichst knapper Form abzuhandeln, und so ist dann die uns so gut bekannte Problematik des "Was ist in welchem Fall denn nun genau zu tun" entstanden.
Wenn man als Unternehmer jeden MA mit Hautverletzung aus dem Arbeitsablauf herausnehmen müsste, wären viele Betriebe nicht mehr produktionsfähig. Wie schnell haben sich z.B. hier bei uns MA eine kleine Schnittwunde an einem Karton zugezogen!? Die muss ja nichtmal bluten, aber die Haut ist verletzt. Darf der MA dann weiterarbeiten oder nicht? Klar, ist absolut überspitzt formuliert, aber konsequent wäre, denjenigen aus der Produktion rauszunehmen.
Deswegen hat man sich ja dann wohl auch den auch von Dir zitierten Satz
Zitat:Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind
erdacht, um ihn dann auch auf den hier diskutierten Fall anwenden zu können. Sicher nicht pauschal, aber ebenso kann man in der Praxis auch nicht pauschal sagen, dass ein MA mit Hautkrankheit aus Produktionsbereichen verbannt werden muss. Dann hätte ich z.B. nie meinen Beruf ergreifen dürfen.
Falsch wäre es in jedem Fall, gar nict über solche Fälle nachzudenken. Aber das tun wir ja hier <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_smile.gif" alt="" title="Smile" /><!-- s -->