08.07.2008, 15:10
Das verstehe ich jetzt nicht so ganz "Saftschubse". Beides ist doch untersagt. Durch Lebensmittel übertragbare Krankheiten sowieso und der "Ekelparagraph" hat doch nach wie vor Bestand...
oder wie meintest Du das?
@ Steffi
Die Antwort es kommt drauf an, ist sicherlich nicht befriedigend. Wenn sich jemand in den Finger geschnitten hat und eine vorrübergehende, kleinere Wunde hat, dann wird keiner was sagen, wenn durch organisatorische Maßnahmen eine Übertragung auf Lebensmitteln unterbunden wird (z.B. Pflaster -wasserabweisend- und beispielsweise Handschuh drüber und weiter). Solange nichts passiert wird das, auch wenn es in der Grauzone liegt, geduldet.
Es liegt bereits im Wort "Haut-Krankheiten. Hier gilt in der Tat zu prüfen, ob es sich sogar um eine Berufskrankheit handelt. Doch das ist schon wieder ein spezielles Thema für sich. Im Grunde genommen ist der Mitarbeiter, der an Ekzemen, Hautkrankheiten oder andere Hautirritationen leidet sicherheitshalber dem Betriebsarzt/Hausarzt vorzustellen, um abzuklären ob eine Beschäftigung im beabsichtigten Bereich (Küche, Produktion; etc.) zulässig ist. Ich würde als Lebensmittelunternehmer da kein Risiko eingehen und den Mitarbeiter darauf hinweisen, dass er einen Arzt aufsuchen möchte.
Gruß
Jörg
Zitat:Bei den Hautkrankheiten ist zu unterscheiden zwischen "über Lebensmittel übertragbrae Krankheiten/Erreger" und dem (ich nenne es mal) "Ekelfaktor"....
oder wie meintest Du das?
@ Steffi
Die Antwort es kommt drauf an, ist sicherlich nicht befriedigend. Wenn sich jemand in den Finger geschnitten hat und eine vorrübergehende, kleinere Wunde hat, dann wird keiner was sagen, wenn durch organisatorische Maßnahmen eine Übertragung auf Lebensmitteln unterbunden wird (z.B. Pflaster -wasserabweisend- und beispielsweise Handschuh drüber und weiter). Solange nichts passiert wird das, auch wenn es in der Grauzone liegt, geduldet.
Zitat:Aber wie sieht es aus mit Hautkrankheiten, Schuppenflechte etc.
Es liegt bereits im Wort "Haut-Krankheiten. Hier gilt in der Tat zu prüfen, ob es sich sogar um eine Berufskrankheit handelt. Doch das ist schon wieder ein spezielles Thema für sich. Im Grunde genommen ist der Mitarbeiter, der an Ekzemen, Hautkrankheiten oder andere Hautirritationen leidet sicherheitshalber dem Betriebsarzt/Hausarzt vorzustellen, um abzuklären ob eine Beschäftigung im beabsichtigten Bereich (Küche, Produktion; etc.) zulässig ist. Ich würde als Lebensmittelunternehmer da kein Risiko eingehen und den Mitarbeiter darauf hinweisen, dass er einen Arzt aufsuchen möchte.
Gruß
Jörg