10.06.2008, 13:00
Folgenden Presseartikel möchte ich Euch im Zusammenhang mit der bereits andiskutierten Thematik nicht vorenthalten. Passend zum ursprünglichen Thema "Aus für HACCP in kleineren und mittleren Unternehmen" gibt es nun einen Presseartikel, bezugnehmend auf die Plenarsitzung des Europäischen Parlaments, in der es genau um die "Entbürokratisierung" des Lebensmittelrechts geht.
Auf interessante Diskussionen freut sich Drui:
05.06.2008
Pressebericht zur Abstimmung - Plenarsitzung vom 5. Juni 2008 in Brüssel
Überarbeitung der Lebensmittelhygiene-Verordnung
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, mit dem sie die Verwaltungslast insbesondere von Kleinstunternehmen im Bereich der Lebensmittelhygiene verringern möchte. Das Europäische Parlament unterstützt das Ziel des Bürokratieabbaus, allerdings möchte es sicherstellen, dass durch die geplanten Ausnahmen entweder keine Gefahren bestehen oder dass ermittelte Gefahren "hinreichend und regelmäßig" kontrolliert werden. Die geltenden Hygienebestimmungen dürften nicht ausgehöhlt werden.
Die geltende Verordnung sieht die Einrichtung, Durchführung und Aufrechterhaltung der Gefahrenanalyse und kritischer Kontrollpunkte (Hazard Analysis and Critical Control Point-Konzept (abgekürzt: HACCP-Konzept) vor, um ein Höchstmaß an Lebensmittelsicherheit zu garantieren.
Die Kommission argumentiert nun in ihrem neuen Vorschlag, die Erfahrung habe gezeigt, dass manche Unternehmen der Lebensmittelbranche die Anforderungen an die Lebensmittelhygiene auch ohne ein HACCP-basiertes System erfüllt werden können. Dazu gehörten insbesondere Unternehmen, die ihre Waren überwiegend direkt an Endverbraucher verkaufen wie Bäckereien, Fleischereien, Lebensmittelgeschäfte, Marktstände und Gaststätten und die Kleinstunternehmen. Diese sollten deshalb von den Bestimmungen bezüglich des HACCP-Konzepts ausgenommen werden.
In dem von Horst SCHNELLHARDT (CDU) ausgearbeiteten Bericht spricht sich auch das Europäische Parlament dafür aus, dass die Behörden der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Verordnung "flexibel" vorgehen, insbesondere bezüglich Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen . Schnellhardt betonte, dass es ihm darum gehe, den Verwaltungsaufwand insbesondere für kleine Unternehmen zu verringern, jedoch nicht darum, die hohen EU-Hygienestandards zu verringern. Es müsse nun dafür gesorgt werden, dass die Flexibilität, die in der Verordnung vorgesehen sei, Realität werde.
So soll es für Lebensmittelunternehmer Ausnahmen von den Verfahren geben, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen. Allerdings gelte dies nur, sofern eine regelmäßig durchgeführte Gefahrenanalyse zeigt, dass entweder keine Gefahren bestehen, die "vermieden, ausgeschaltet oder auf ein akzeptables Maß reduziert" werden müssen, oder dass ermittelte Gefahren durch die Umsetzung der Hygienevorschriften "hinreichend und regelmäßig" kontrolliert werden.
Auf interessante Diskussionen freut sich Drui:
05.06.2008
Pressebericht zur Abstimmung - Plenarsitzung vom 5. Juni 2008 in Brüssel
Überarbeitung der Lebensmittelhygiene-Verordnung
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, mit dem sie die Verwaltungslast insbesondere von Kleinstunternehmen im Bereich der Lebensmittelhygiene verringern möchte. Das Europäische Parlament unterstützt das Ziel des Bürokratieabbaus, allerdings möchte es sicherstellen, dass durch die geplanten Ausnahmen entweder keine Gefahren bestehen oder dass ermittelte Gefahren "hinreichend und regelmäßig" kontrolliert werden. Die geltenden Hygienebestimmungen dürften nicht ausgehöhlt werden.
Die geltende Verordnung sieht die Einrichtung, Durchführung und Aufrechterhaltung der Gefahrenanalyse und kritischer Kontrollpunkte (Hazard Analysis and Critical Control Point-Konzept (abgekürzt: HACCP-Konzept) vor, um ein Höchstmaß an Lebensmittelsicherheit zu garantieren.
Die Kommission argumentiert nun in ihrem neuen Vorschlag, die Erfahrung habe gezeigt, dass manche Unternehmen der Lebensmittelbranche die Anforderungen an die Lebensmittelhygiene auch ohne ein HACCP-basiertes System erfüllt werden können. Dazu gehörten insbesondere Unternehmen, die ihre Waren überwiegend direkt an Endverbraucher verkaufen wie Bäckereien, Fleischereien, Lebensmittelgeschäfte, Marktstände und Gaststätten und die Kleinstunternehmen. Diese sollten deshalb von den Bestimmungen bezüglich des HACCP-Konzepts ausgenommen werden.
In dem von Horst SCHNELLHARDT (CDU) ausgearbeiteten Bericht spricht sich auch das Europäische Parlament dafür aus, dass die Behörden der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Verordnung "flexibel" vorgehen, insbesondere bezüglich Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen . Schnellhardt betonte, dass es ihm darum gehe, den Verwaltungsaufwand insbesondere für kleine Unternehmen zu verringern, jedoch nicht darum, die hohen EU-Hygienestandards zu verringern. Es müsse nun dafür gesorgt werden, dass die Flexibilität, die in der Verordnung vorgesehen sei, Realität werde.
So soll es für Lebensmittelunternehmer Ausnahmen von den Verfahren geben, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen. Allerdings gelte dies nur, sofern eine regelmäßig durchgeführte Gefahrenanalyse zeigt, dass entweder keine Gefahren bestehen, die "vermieden, ausgeschaltet oder auf ein akzeptables Maß reduziert" werden müssen, oder dass ermittelte Gefahren durch die Umsetzung der Hygienevorschriften "hinreichend und regelmäßig" kontrolliert werden.