19.05.2008, 15:13
Abgleich: 1x/Quartal.
Jeder Glasbruch in diesem Bereich ist lt. Arbeitsanweisung
-unverzüglich zu melden
-es existieren Vorgaben für die Beseitigung der Scherben
-wer darf was entscheiden
-was ist mit ind er Nähe befindlichem Produkt zu machen
-Formblatt zum Eintragen (Nachverfolgung)
-was wenn Scherben an der Kleidung heften könnten.
Das sind im Groben unsere Vorgaben; bei Bedarf gerne mehr!
In Sachen Glasbruch mzuss ja auch eine Risikobewertung vorgenommen werden; zum Thema "Risikobewertung" wollte ich eh einen Thread einstellen (für den ich aber mal 10 Minuten Ruhe bräuchte...)
Gruß
Saftschubse
Jeder Glasbruch in diesem Bereich ist lt. Arbeitsanweisung
-unverzüglich zu melden
-es existieren Vorgaben für die Beseitigung der Scherben
-wer darf was entscheiden
-was ist mit ind er Nähe befindlichem Produkt zu machen
-Formblatt zum Eintragen (Nachverfolgung)
-was wenn Scherben an der Kleidung heften könnten.
Das sind im Groben unsere Vorgaben; bei Bedarf gerne mehr!
In Sachen Glasbruch mzuss ja auch eine Risikobewertung vorgenommen werden; zum Thema "Risikobewertung" wollte ich eh einen Thread einstellen (für den ich aber mal 10 Minuten Ruhe bräuchte...)
Gruß
Saftschubse