16.05.2008, 08:27
Hi,
> Aber Deine Frage war ja, ob Reinigungspersonal, dass die K�che (nicht die Bedarfsgegenst�nde) reinigt, dem IfSG unterliegt.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass das Reinigungspersonal den Kontakt mit Arbeitsflächen, etc. völlig ausschließen kann. Aus diesem Grund würde ich das Reinigungspersonal GENERELL zum Gesundheitsamt schicken und ebenso folgebelehren, ganz gleich, ob sie laut Arbeitsvertrag nur den Boden reinigen, oder nicht.
Gruß
Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- -->
> Aber Deine Frage war ja, ob Reinigungspersonal, dass die K�che (nicht die Bedarfsgegenst�nde) reinigt, dem IfSG unterliegt.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass das Reinigungspersonal den Kontakt mit Arbeitsflächen, etc. völlig ausschließen kann. Aus diesem Grund würde ich das Reinigungspersonal GENERELL zum Gesundheitsamt schicken und ebenso folgebelehren, ganz gleich, ob sie laut Arbeitsvertrag nur den Boden reinigen, oder nicht.
Gruß
Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- -->