16.05.2008, 08:25
Guten Morgen,
Ich hatte gestern schon mit dem hier zuständigen Gesundheitsamt telefoniert, die Gute war jedoch auch etwas unsicher und hat mir den Kommentar vom RKI zugemailt.
Dass es sinnvoll ist, die Belehrung zu machen steht außer Frage. Da sich die Reinigungsarbeiten aber nicht auf die Bedarfsgegenstände beziehen, sondern nur auf den Boden, die Arbeitsflächen (die desinfiziert werden), die Türen, Fenster etc., gehe ich nunmal davon aus, dass eine Belehrung nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Oftmals tun andere Meinungen gut, um seine eigene zu verfestigen. Ich danke Euch <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s -->
maxemer
Ich hatte gestern schon mit dem hier zuständigen Gesundheitsamt telefoniert, die Gute war jedoch auch etwas unsicher und hat mir den Kommentar vom RKI zugemailt.
Dass es sinnvoll ist, die Belehrung zu machen steht außer Frage. Da sich die Reinigungsarbeiten aber nicht auf die Bedarfsgegenstände beziehen, sondern nur auf den Boden, die Arbeitsflächen (die desinfiziert werden), die Türen, Fenster etc., gehe ich nunmal davon aus, dass eine Belehrung nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Oftmals tun andere Meinungen gut, um seine eigene zu verfestigen. Ich danke Euch <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s -->
maxemer