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Belehrung Infektionsschutzgesetz
#4
Hallo Maxemer,

grundsätzlich gilt das IfSG für die in § 42 Abs. 1 genannten Personen.

§ 42 gilt auch für Personen, die mit Bedarfsgegenständen (siehe hierzu Definition LFGB § 2 Abs. 6) die für die dort genannten Tätigkeiten (= Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen), so in Berührung kommen, dass eine Übertragung von Krankheitskeimen auf die Lebensmittel zu befürchten ist.

Wenn also Reinigungspersonal nicht nur den Boden sondern auch Bedarfsgegenstände (wie Töpfe, Pfannen, Teller, Arbeitsgeräte, oder evtl. Schneidebretter) reinigt und es dabei so mit diesen Gegenständen in Berührung kommen, dass eine Übertragung von Krankheitskeimen [auf die Lebensmittel] (nicht auf die Gegenstände) zu befürchten ist, dann brauchen sie sowohl die Bescheinigung nach § 43 (1) als auch die Belehrung des AG nach Abs. 4.

Stellt sich nun die Frage, wann, bzw. unter welchen Umständen ist eine Übertragung von Krankheitskeimen auf die Lebensmittel zu befürchten ist?

Nun, der Zweck der Reinigung ist doch unbestritten -neben der eigentlichen Säuberung- auch der, dass Krankheitserreger beseitigt bzw. entfernt werden.
Evtl. und, soweit erforderlich, auch zusammenhängend mit einer Desinfektion.

Wenn jetzt nach der stattgefundenen Reinigung und/oder Desinfektion immer noch, wieder, oder weiterhin zu befürchten ist, dass Krankheitserreger auf LM (die mit diesen Gegenständen in Berührung kommen) übertragen werden, dann ist es so, dass das IfSG hier und jetzt greift.

Aber Deine Frage war ja, ob Reinigungspersonal, dass die Küche (nicht die Bedarfsgegenstände) reinigt, dem IfSG unterliegt.

Hierzu ganz eindeutig: NEIN – solches Personal gehört nicht zu dem im IfSG genannten Personenkreis.

Wie bereits in den vorigen Antworten deutlich zum Ausdruck gebracht wurde, kann natürlich eine „Amtsbescheinigung“ und die AG-Belehrung für Reinigungspersonal nicht schaden.

Eine Verpflichtung kann aber hieraus für Mitarbeiter einer Reinigungsfirma nicht abgeleitet werden.

Grüße,
Winghalm
Das wichtige Wissen, ist zu wissen, was wichtig ist (Andreas Tenzer *1954 - Deutscher Philosoph)
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Nachrichten in diesem Thema
Belehrung Infektionsschutzgesetz - von maxemer - 15.05.2008, 11:17
[Kein Betreff] - von Saftschubse - 15.05.2008, 12:28
[Kein Betreff] - von Kyylshrunk - 15.05.2008, 15:33
[Kein Betreff] - von winghalm - 15.05.2008, 20:23
[Kein Betreff] - von maxemer - 16.05.2008, 08:25
[Kein Betreff] - von Kyylshrunk - 16.05.2008, 08:27
[Kein Betreff] - von maxemer - 16.05.2008, 08:42
[Kein Betreff] - von Kyylshrunk - 16.05.2008, 09:31

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