15.05.2008, 12:28
Hallo Maxemer,
die Frage ähnelt dieser hier.
Bei Reinigungspersonal stellt sich entsprechend die Frage, ob es mit Gegenständen so in Berührung kommt, dass eine Übertragung von Erregern möglich ist.
Dass eine Belehrung hier nicht fehl am Platze ist, darüber brauchen wir hier sicher nicht diskutieren.
Die Frage ist, wer die Erstbelehrung erteilen darf... ich bin mir noch nicht ganz schlüssig ob Amt oder selber... ich würde fast sagen "Amt". Was sagt das zuständige Amt?? Okay, manchmal möchte man keine schlafenden Hunde wecken... ich werde weiter darüber nachdenken!
Gruß
Saftschubse
die Frage ähnelt dieser hier.
Bei Reinigungspersonal stellt sich entsprechend die Frage, ob es mit Gegenständen so in Berührung kommt, dass eine Übertragung von Erregern möglich ist.
Dass eine Belehrung hier nicht fehl am Platze ist, darüber brauchen wir hier sicher nicht diskutieren.
Die Frage ist, wer die Erstbelehrung erteilen darf... ich bin mir noch nicht ganz schlüssig ob Amt oder selber... ich würde fast sagen "Amt". Was sagt das zuständige Amt?? Okay, manchmal möchte man keine schlafenden Hunde wecken... ich werde weiter darüber nachdenken!
Gruß
Saftschubse