14.05.2008, 08:03
DIN 89 56 Gewerbliche Geräte zum Tiefgefrieren von Lebensmitteln
Definitionen wie beispielsweise Gewerbliche Gefriergeräte, Gefriergeschwindigkeit, Gefriervermögen, Lagertemperatur, Verdunstungsrate, Lagerraum, Umgebungstemperatur etc. Teilweise sind diese Beschreibungen mit Temperaturangaben, teilweise sind es aber auch Beschreibungen. Zu beachten ist, dass sich diese Angaben selbstverständlich auf den Bereich des Titels der Norm beziehen.
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DIN 89 66 Bestimmung der Lufttemperatur in Verkaufskühlmöbeln und gewerblichen Lagerkühlmöbeln
In dieser Norm wird der Temperaturfühlerplatz stationärer Temperaturmessgeräte zur Bestimmung der Temperatur der Luft und deren Anzahl in offenen und geschlossenen Verkaufsmöbeln und gewerblichen Lagerkühlmöbeln beschrieben.
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DIN 10506 Lebensmittelhygiene – Außer Haus Verpflegung
u.a. beinhaltet diese Norm Definitionen zu Trockenbereich, Betriebsstätten, Funktionsbereiche. Schwerpunkt dieser Norm ist die Thematik Außer Haus Verpflegung. Anleitung und Planung, Konstruktion zum Betreiben von Betriebsstätten.
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Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) 6/1,3 – Raumtemperaturen. Diese weisen jedoch bezüglich Raumtemperaturen für Lebensmittel wieder auf das Lebensmittelrecht hin.
Ich denke, dass man aufgrund der Vielfältigkeit der unterschiedlichsten Anforderungen hinsichtlich Temperatur und Lagerbedingungen der unterschiedlichsten Lebensmittel keine pauschale Regelung bzw. Definition für „Raumtemperatur“ und/oder „trocken“ oder „kühl“ lagern geben kann. Dies zeigen schon die umfangreichen Publikationen aus Lebensmittelrecht, Arbeitsrecht etc.
Es gibt für jeden Bereich gesonderte Festlegungen, die den Ansprüchen der jeweiligen Lebensmittel gerecht werden. Deshalb muss man dies in einer „Einzelfallentscheidung“ bzw. produktspezifischen Betrachtung behandeln. Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler....?
Drui
Definitionen wie beispielsweise Gewerbliche Gefriergeräte, Gefriergeschwindigkeit, Gefriervermögen, Lagertemperatur, Verdunstungsrate, Lagerraum, Umgebungstemperatur etc. Teilweise sind diese Beschreibungen mit Temperaturangaben, teilweise sind es aber auch Beschreibungen. Zu beachten ist, dass sich diese Angaben selbstverständlich auf den Bereich des Titels der Norm beziehen.
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DIN 89 66 Bestimmung der Lufttemperatur in Verkaufskühlmöbeln und gewerblichen Lagerkühlmöbeln
In dieser Norm wird der Temperaturfühlerplatz stationärer Temperaturmessgeräte zur Bestimmung der Temperatur der Luft und deren Anzahl in offenen und geschlossenen Verkaufsmöbeln und gewerblichen Lagerkühlmöbeln beschrieben.
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DIN 10506 Lebensmittelhygiene – Außer Haus Verpflegung
u.a. beinhaltet diese Norm Definitionen zu Trockenbereich, Betriebsstätten, Funktionsbereiche. Schwerpunkt dieser Norm ist die Thematik Außer Haus Verpflegung. Anleitung und Planung, Konstruktion zum Betreiben von Betriebsstätten.
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Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) 6/1,3 – Raumtemperaturen. Diese weisen jedoch bezüglich Raumtemperaturen für Lebensmittel wieder auf das Lebensmittelrecht hin.
Ich denke, dass man aufgrund der Vielfältigkeit der unterschiedlichsten Anforderungen hinsichtlich Temperatur und Lagerbedingungen der unterschiedlichsten Lebensmittel keine pauschale Regelung bzw. Definition für „Raumtemperatur“ und/oder „trocken“ oder „kühl“ lagern geben kann. Dies zeigen schon die umfangreichen Publikationen aus Lebensmittelrecht, Arbeitsrecht etc.
Es gibt für jeden Bereich gesonderte Festlegungen, die den Ansprüchen der jeweiligen Lebensmittel gerecht werden. Deshalb muss man dies in einer „Einzelfallentscheidung“ bzw. produktspezifischen Betrachtung behandeln. Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler....?
Drui