18.04.2008, 17:44
Hallo Michaela,
die Spezifikationen von den Rohwaren müssen abgelegt und stets aktuell sein. Die Lieferanten sollten diese bei Änderungen den Kunden neu zusenden. Das sieht in der Realität natürlich anders aus. Ich bewahre die alten Spezifikationen nur dann auf, wenn es Änderungen gegeben hat (z.B. enthält nun kein Allergen mehr etc.). Die Spezifikationen sollten in einem gewissen Zeitraum aktualisiert werden. Wir fordern alle 2 Jahre neue Spezifikationen an.
Ausserdem werden für alle Hilffstoffe (Folien und sonstiges Verpackungsmaterial) auch Spezifkationen gefordert und einen Migrationstest. Der Lieferant muss belegen das das Verpackungsmaterial für den Einsatz im Lebensmittelbereich geeignet ist und unbedenklich ist.
Eine Unbedenklichkeitserklärung benötigst Du auch für Hilfsstoffe wieEinweghandschuhe, austauschbare Ersatzbänder bei Maschinen usw. wenn Sie direkt mit dem Lebensmittel in Berührung kommen usw.
Gruss Sylvia
die Spezifikationen von den Rohwaren müssen abgelegt und stets aktuell sein. Die Lieferanten sollten diese bei Änderungen den Kunden neu zusenden. Das sieht in der Realität natürlich anders aus. Ich bewahre die alten Spezifikationen nur dann auf, wenn es Änderungen gegeben hat (z.B. enthält nun kein Allergen mehr etc.). Die Spezifikationen sollten in einem gewissen Zeitraum aktualisiert werden. Wir fordern alle 2 Jahre neue Spezifikationen an.
Ausserdem werden für alle Hilffstoffe (Folien und sonstiges Verpackungsmaterial) auch Spezifkationen gefordert und einen Migrationstest. Der Lieferant muss belegen das das Verpackungsmaterial für den Einsatz im Lebensmittelbereich geeignet ist und unbedenklich ist.
Eine Unbedenklichkeitserklärung benötigst Du auch für Hilfsstoffe wieEinweghandschuhe, austauschbare Ersatzbänder bei Maschinen usw. wenn Sie direkt mit dem Lebensmittel in Berührung kommen usw.
Gruss Sylvia