03.04.2008, 18:55
@Michaela:
zu berücksichtigen ist bei dieser Problematik nicht zuletzt der Arbeitsschutz und was bei der Reinigugsfirma im Vertrag steht. Wir haben das Problem so geregelt, dass wir ein fahrbares Gerüßt zur Anwendung gebracht haben. Ein solches deckt die Forderungen des Arbeitsschutzes ab und ist in verschiedenen Größen erhältlich.
Die Anwendung findet bei Bedarf statt, wobei nach und nach die Decke gereinigt wird. Dazu kommt die Wartung und Sichtung der Raumlufttechnischen Anlagen soweit vorhanden. Dies geschieht halbjährlich oder aber nach Haverien.
Hier ein Beispiel:
.
Reicht Dir das soweit oder benötigst Du spezielle Informationen ?
Gruß
Jörg
zu berücksichtigen ist bei dieser Problematik nicht zuletzt der Arbeitsschutz und was bei der Reinigugsfirma im Vertrag steht. Wir haben das Problem so geregelt, dass wir ein fahrbares Gerüßt zur Anwendung gebracht haben. Ein solches deckt die Forderungen des Arbeitsschutzes ab und ist in verschiedenen Größen erhältlich.
Die Anwendung findet bei Bedarf statt, wobei nach und nach die Decke gereinigt wird. Dazu kommt die Wartung und Sichtung der Raumlufttechnischen Anlagen soweit vorhanden. Dies geschieht halbjährlich oder aber nach Haverien.
Hier ein Beispiel:
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Reicht Dir das soweit oder benötigst Du spezielle Informationen ?
Gruß
Jörg