27.03.2008, 09:31
Hallo Little Mermaid,
ich gehe mal davon aus, dass Du von Tischen im Lebensmittelbereich und nicht von Tischen im „Gastbereich“ der GV sprichst.
Aus der VO (EG) 852/2004, Anhang II, Kapitel II, Ziffer 1, Buchstabe f ergibt sich, dass Oberflächen „glatt“ sein müssen.
„Flächen (einschließlich Flächen von Ausrüstungen) in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln
umgegangen wird, und insbesondere Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung
kommen, sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen
und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Sie müssen entsprechend aus glattem,
abriebfestem, korrosionsfestem und nichttoxischem Material bestehen, es sei denn, die
Lebensmittelunternehmer können gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, dass
andere verwendete Materialien geeignet sind.“
Grüße
Winghalm
ich gehe mal davon aus, dass Du von Tischen im Lebensmittelbereich und nicht von Tischen im „Gastbereich“ der GV sprichst.
Aus der VO (EG) 852/2004, Anhang II, Kapitel II, Ziffer 1, Buchstabe f ergibt sich, dass Oberflächen „glatt“ sein müssen.
„Flächen (einschließlich Flächen von Ausrüstungen) in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln
umgegangen wird, und insbesondere Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung
kommen, sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen
und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Sie müssen entsprechend aus glattem,
abriebfestem, korrosionsfestem und nichttoxischem Material bestehen, es sei denn, die
Lebensmittelunternehmer können gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, dass
andere verwendete Materialien geeignet sind.“
Grüße
Winghalm
Das wichtige Wissen, ist zu wissen, was wichtig ist (Andreas Tenzer *1954 - Deutscher Philosoph)