27.03.2008, 08:40
Moin moin,
ich denke mal eine genaue Aussage über die Oberflächenbeschaffenheit von Tischen wird man (frau) in den Gesetzen vergeblich suchen.
Die einzigen Aussagen, welche überall in den Gesetzen beschrieben sind, sind Oberflächen, die eine gründliche Reinigung bzw. Desinfektion ermöglichen. (Zumindest ist dies in der Lebensmittelindustrie so).
Bei den Tischen in der GV sollte man einen Beweis anführen das die Reinigung trotz der rauhen Oberfläche erfolgreich ist. Dann dürfte von Behördenseite kein Problem mehr zu erwarten sein.
Mit freundlichen Grüssen,
Fischkopf
ich denke mal eine genaue Aussage über die Oberflächenbeschaffenheit von Tischen wird man (frau) in den Gesetzen vergeblich suchen.
Die einzigen Aussagen, welche überall in den Gesetzen beschrieben sind, sind Oberflächen, die eine gründliche Reinigung bzw. Desinfektion ermöglichen. (Zumindest ist dies in der Lebensmittelindustrie so).
Bei den Tischen in der GV sollte man einen Beweis anführen das die Reinigung trotz der rauhen Oberfläche erfolgreich ist. Dann dürfte von Behördenseite kein Problem mehr zu erwarten sein.
Mit freundlichen Grüssen,
Fischkopf