29.02.2008, 15:14
Hallo zusammen,
Hackfleisch und 4°C - das passt aber garnicht mit 853/2004 Anhang I Kapitel III 2. C
Unmittelbar nach der Herstellung müssen Hackfleisch/Faschiertes und
Fleischzubereitungen umhüllt oder verpackt,
und
i) auf eine Kerntemperatur von nicht mehr als 2 °C im Falle von Hackfleisch/
Faschiertem und nicht mehr als 4 °C im Falle von Fleischzubereitungen
gekühlt,
oder
ii) auf eine Kerntemperatur von -18 °C oder darunter gefroren werden.
Hackfleisch und 4°C - das passt aber garnicht mit 853/2004 Anhang I Kapitel III 2. C
Unmittelbar nach der Herstellung müssen Hackfleisch/Faschiertes und
Fleischzubereitungen umhüllt oder verpackt,
und
i) auf eine Kerntemperatur von nicht mehr als 2 °C im Falle von Hackfleisch/
Faschiertem und nicht mehr als 4 °C im Falle von Fleischzubereitungen
gekühlt,
oder
ii) auf eine Kerntemperatur von -18 °C oder darunter gefroren werden.