22.01.2008, 11:47
Hallo,
nachdem ich mich nun langsam durch die versch. LM-Hygiene-VO´s durchgearbeitet habe, muss ich Euch doch bzgl. des Hackfleisches noch mal fragen.
Nachdem die alte Hackfleisch-VO nun ja außer Kraft ist, bleibt mir "nur" noch die LM-Hygiene-VO. Hier finde ich nur noch die Aussage, dass Hackfleisch bei +2°C gelagert werden muss und dass es nicht wieder eingefroren werden darf.
Mir geht es um die Gastronomen: Diese dürfen nun frisches Hackfleisch einkaufen und bei +2°C solange aufbewahren, solange es das Verbrauchsdatum vorsieht? Und tiefgefrorenes Hackfleisch ist sowieso kein Problem...
Habe ich nun was übersehen bzw. überlesen bzw. nicht nachgeschlagen??
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe
Liebe Grüße
maxemer
nachdem ich mich nun langsam durch die versch. LM-Hygiene-VO´s durchgearbeitet habe, muss ich Euch doch bzgl. des Hackfleisches noch mal fragen.
Nachdem die alte Hackfleisch-VO nun ja außer Kraft ist, bleibt mir "nur" noch die LM-Hygiene-VO. Hier finde ich nur noch die Aussage, dass Hackfleisch bei +2°C gelagert werden muss und dass es nicht wieder eingefroren werden darf.
Mir geht es um die Gastronomen: Diese dürfen nun frisches Hackfleisch einkaufen und bei +2°C solange aufbewahren, solange es das Verbrauchsdatum vorsieht? Und tiefgefrorenes Hackfleisch ist sowieso kein Problem...
Habe ich nun was übersehen bzw. überlesen bzw. nicht nachgeschlagen??
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe
Liebe Grüße
maxemer