14.01.2008, 11:43
Hallo Wolf,
ob "unser" SBK Rückverfolgbarkeit gewährleisten kann, weiß ich nicht, zumindest liegen keine Daten vor. Was ja aber nicht heißt, dass die Daten nicht aufgenommen werden. Als LM-Unternehmer habe ich ja nichts von der Kenntnis der Charge; reagieren müsste der SBK wenn er z.B. Kenntnis einer nicht tauglichen Charge erlangt.
Und in welchem Standard soll das stehen?? Im IFS 5 jedenfalls nicht.
Von unserem QM wirds auch nicht gefordert.
Vertraglich gefordert ist, dass eine "Dokumentation nach HACCP (Checkliste, Köderplan, Aktionsbericht)" erfolgt. Bisher sind wir damit ohne Probleme durchgekommen.
Gruß
Saftschubse
ob "unser" SBK Rückverfolgbarkeit gewährleisten kann, weiß ich nicht, zumindest liegen keine Daten vor. Was ja aber nicht heißt, dass die Daten nicht aufgenommen werden. Als LM-Unternehmer habe ich ja nichts von der Kenntnis der Charge; reagieren müsste der SBK wenn er z.B. Kenntnis einer nicht tauglichen Charge erlangt.
Und in welchem Standard soll das stehen?? Im IFS 5 jedenfalls nicht.
Von unserem QM wirds auch nicht gefordert.
Vertraglich gefordert ist, dass eine "Dokumentation nach HACCP (Checkliste, Köderplan, Aktionsbericht)" erfolgt. Bisher sind wir damit ohne Probleme durchgekommen.
Gruß
Saftschubse