12.01.2008, 18:13
Hallo Wolf,
man kann eine sehr kurze Antwort darauf geben: Frag die Auditoren doch mal: Wo steht das geschrieben, dass Batchnummern genannt werden müssen? Wenn dies nirgends steht, ist das Thema damit beendet.
Etwas ausführlicher:
Die Batchnummern dienen nur dem Hersteller, wenn er im Rahmen seiner Produkthaftung gefordert ist. Sie sind auf einem Servicebeleg also überflüssig. Kein guter Schädlingsbekämpfer wird sich ein riesiges Materiallager halten, und Ladenhüter einsetzen, gerade zu einem Zeitpunkt, an dem Produkte ohne Baua Nr gar nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Einige andere Produkte werden demnächst ebenfalls wegfallen. Das aktuelle Sicherheitsdatenblatt ist daher vollkommen ausreichend.
Die Frage ist: was will der Auditor mit den Batchnr. anfangen, ebenso der Betrieb?
Bin auf deine Antwort gespannt, ebenso so wie auf eine mögliche Diskussion.
bisdenndann
Peter
man kann eine sehr kurze Antwort darauf geben: Frag die Auditoren doch mal: Wo steht das geschrieben, dass Batchnummern genannt werden müssen? Wenn dies nirgends steht, ist das Thema damit beendet.
Etwas ausführlicher:
Die Batchnummern dienen nur dem Hersteller, wenn er im Rahmen seiner Produkthaftung gefordert ist. Sie sind auf einem Servicebeleg also überflüssig. Kein guter Schädlingsbekämpfer wird sich ein riesiges Materiallager halten, und Ladenhüter einsetzen, gerade zu einem Zeitpunkt, an dem Produkte ohne Baua Nr gar nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Einige andere Produkte werden demnächst ebenfalls wegfallen. Das aktuelle Sicherheitsdatenblatt ist daher vollkommen ausreichend.
Die Frage ist: was will der Auditor mit den Batchnr. anfangen, ebenso der Betrieb?
Bin auf deine Antwort gespannt, ebenso so wie auf eine mögliche Diskussion.
bisdenndann
Peter