09.01.2008, 11:30
winghalm schrieb:Hallo Druidelix,
zugegeben – eine gute Möglichkeit, dem Begriff „leicht verderbliche LM“ eine Definition zu geben. Liegt ja eigentlich auch nahe und ist sicherlich weitläufig anwendbar.
Aber wie sieht es z. B damit aus:
Nach der Aufzählung in IfSG würden EIPRODUKTE dazu gehören. Also auch Nudeln die unter Verwendung von Eiern hergestellt werden! Hierin können sich Mikroorganismen nicht leicht vermehren.
Hallo Winghalm,
Nudeln, die Eier enthalten, zählen nicht zu den Eiprodukten, sondern zu den Eierteigwaren (Def. Eierteigwaren: siehe "Leitsätze für Teigwaren").
Hierzu VO (EG) Nr. 853/2004 Anhang I 7.3:
"Eiprodukte" Verarbeitungserzeugnisse, die aus der Verarbeitung von Eiern oder von verschiedenen Eibestandteilen oder von Mischungen davon oder aus der weiteren Verarbeitung solcher Verarbeitungserzeugnisse hervorgehen.
Eiprodukte können flüssig, konzentriert, kristallisiert, gefroren, tiefgefroren oder fermentiert sein, z. B. Flüssigvollei, sprühgetrocknetes Hühnereigelb.