23.11.2007, 18:05
Das einzige was ich dazu gefunden habe ist:
Gruß Wolf
Also bereits bekannter Standardtext!
Zitat:Gemäß Arbeitsschutzgesetz und Biostoffverordnung muss eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz durchgeführt werden.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) fordert einen Hygieneplan und eine Schulung bzgl. Infektionskrankheiten im Abstand von 2 Jahren nach §35 über Infektionsrisiken. Des weiteren wird für die Mitarbeiter, die Umgang mit Lebensmitteln haben, die Erstbelehrung sowie die jährlichen Folgebelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz gefordert.
Die EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene fordert die Einführung eines Systems (HACCP = Hazard Analysis and Critical Control Point System), das gewährleistet, dass alle Speisen gesundheitlich unbedenklich sind. Zudem fordert sie eine jährliche Hygieneschulung nach Anhang II, Kapitel XII in Lebensmittelhygiene.
Gruß Wolf
Also bereits bekannter Standardtext!
Ich arbeite nach dem Prinzip, dass man niemals etwas selbst tun soll, was jemand anderer für einen erledigen kann.