14.11.2007, 15:46
Hallo Karen,
man unterscheidet zwischen Röhpökelware (z.B. Schinken) und Kochpökelware (z.B. Kochschinken, Kasseler, Zunge, Eisbein,...).
Möglich sind dabei der Einsatz von Kochsalz+Nitrat oder Nitritpökelsalz (also 2 Varianten). Dann kann man noch zwischen Naß- und Trockenpökelung unterscheiden.
In den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse ist eine Auflistung gepökelter Waren in den Kapiteln 2.3, 2.4 (und auch genz versteckt in 2.5) zu finden.
Das BfR hat Natamycin hierbewertet.
Die Reinheitsanforderung an Natamycin findet Du in der Richtline 96/77/EG, geändert durch 282/82/EG (lt. ZVerkV).
Max. "Fundtiefe" lt. ZZulV: 5mm.
Ich hoffe, ich konnte Dir schon weiterhelfen (hatte zufällig ein Lehrbuch greifbar).
Gruß
Saftschubse
man unterscheidet zwischen Röhpökelware (z.B. Schinken) und Kochpökelware (z.B. Kochschinken, Kasseler, Zunge, Eisbein,...).
Möglich sind dabei der Einsatz von Kochsalz+Nitrat oder Nitritpökelsalz (also 2 Varianten). Dann kann man noch zwischen Naß- und Trockenpökelung unterscheiden.
In den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse ist eine Auflistung gepökelter Waren in den Kapiteln 2.3, 2.4 (und auch genz versteckt in 2.5) zu finden.
Das BfR hat Natamycin hierbewertet.
Die Reinheitsanforderung an Natamycin findet Du in der Richtline 96/77/EG, geändert durch 282/82/EG (lt. ZVerkV).
Max. "Fundtiefe" lt. ZZulV: 5mm.
Ich hoffe, ich konnte Dir schon weiterhelfen (hatte zufällig ein Lehrbuch greifbar).
Gruß
Saftschubse