10.09.2007, 14:12
Hallo Druidelix,
zugegeben – eine gute Möglichkeit, dem Begriff „leicht verderbliche LM“ eine Definition zu geben. Liegt ja eigentlich auch nahe und ist sicherlich weitläufig anwendbar.
Aber wie sieht es z. B damit aus:
Nach der Aufzählung in IfSG würden EIPRODUKTE dazu gehören. Also auch Nudeln die unter Verwendung von Eiern hergestellt werden! Hierin können sich Mikroorganismen nicht leicht vermehren.
Um es nicht auf die Spitze zu treiben – habe mich bei meiner Anzweiflung an die Definition: ZU LEICHT VERDERBLICHEN LM GEHÖREN FRISCHER FISCH UND ANDERE MEERESTIERE; ROHES FLEISCH; INSBESONDERE HACKFLEISCH; ROHE BRATWÜRSTE; GEFLÜGELFLEISCH; UNERHITZTE EIERSPEISEN UND MILCHZUBEREITUNGEN gehalten.
Ist auch nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern findet sich in der DIN 10503. Alleine schon die Zuordnung zum Lebensmittelrecht macht meiner Meinung nach die Definition „praxistauglicher“ als die doch relativ weitläufige und vor allen Dingen „konstruierte“ Definition nach IfSG.
Aber, wie Du richtig bemerkst, hat das alles nichts mit der eigentlichen Frage zu tun.
Ist ja nur wegen der Vollständigkeit und wegen meinem Interesse an Meinungsaustausch und -vielfalt.
Grüße und Danke, auch fürs welcome
winghalm
zugegeben – eine gute Möglichkeit, dem Begriff „leicht verderbliche LM“ eine Definition zu geben. Liegt ja eigentlich auch nahe und ist sicherlich weitläufig anwendbar.
Aber wie sieht es z. B damit aus:
Nach der Aufzählung in IfSG würden EIPRODUKTE dazu gehören. Also auch Nudeln die unter Verwendung von Eiern hergestellt werden! Hierin können sich Mikroorganismen nicht leicht vermehren.
Um es nicht auf die Spitze zu treiben – habe mich bei meiner Anzweiflung an die Definition: ZU LEICHT VERDERBLICHEN LM GEHÖREN FRISCHER FISCH UND ANDERE MEERESTIERE; ROHES FLEISCH; INSBESONDERE HACKFLEISCH; ROHE BRATWÜRSTE; GEFLÜGELFLEISCH; UNERHITZTE EIERSPEISEN UND MILCHZUBEREITUNGEN gehalten.
Ist auch nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern findet sich in der DIN 10503. Alleine schon die Zuordnung zum Lebensmittelrecht macht meiner Meinung nach die Definition „praxistauglicher“ als die doch relativ weitläufige und vor allen Dingen „konstruierte“ Definition nach IfSG.
Aber, wie Du richtig bemerkst, hat das alles nichts mit der eigentlichen Frage zu tun.
Ist ja nur wegen der Vollständigkeit und wegen meinem Interesse an Meinungsaustausch und -vielfalt.
Grüße und Danke, auch fürs welcome
winghalm
Das wichtige Wissen, ist zu wissen, was wichtig ist (Andreas Tenzer *1954 - Deutscher Philosoph)